27.05.2021, Bayern, Augsburg: Ein-Euro-Münzen und 100-Euro-Banknoten liegen auf einem Tisch. (dpa)
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Die EU-Kommission plant wegen des im Vorjahr ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Wie es am Dienstag aus EU-Kreisen in Brüssel hieß, wird das Verfahren vorbereitet. Eine formale Einleitung des Verfahrens im schriftlichen Verfahren könnte demnach am Mittwoch erfolgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte EZB-Anleihekaufprogramm PSPP in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungsrichter entschieden, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe. Sie stellten deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest und forderten die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit des Programms binnen drei Monaten zu begründen.

In dem Fall geht es damit um die Frage des Vorrangs von EU- vor nationalem Recht. Für die EU-Kommission ist das Vorgehen gegen Deutschland auch eine Frage des Prinzips. Denn sie hat bereits mehrfach Länder wie Polen kritisiert, weil diese sich weigern, Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen.

Die betroffenen Länder befürchten ihrerseits eine stille Ausweitung der EU-Kompetenzen auf Kosten der Mitgliedstaaten auf der Basis von Richterrecht. Eine solche sei durch geltende EU-Verträge nicht gedeckt. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte deutlich gemacht, dass die deutsche Verfassung eine faktische Selbstentmachtung des Parlaments nicht billige - die dadurch entstehen könne, dass weitreichende fiskalische Entscheidungen der EZB die Haushaltbefugnisse des Bundestages über Gebühr einschränken könnten.

AFP