Baustelle eines Mehrfamilienhauses mit neuen Wohnungen. / Photo: DPA (dpa)
Folgen

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen einer mutmaßlich diskriminierenden Steuerregelung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei geht es um die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Immobilien in Deutschland, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.

Derzeit gewährt die Bundesrepublik einen Steueraufschub für Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, wenn diese wieder in neue Vermögenswerte investiert werden – jedoch nur, wenn die Immobilie einer Betriebsstätte in Deutschland zugeordnet werden kann.

EU-Kommission sieht Verletzung des freien Kapitalverkehrs

Bei in Deutschland gegründeten Unternehmen wird angenommen, dass eine solche Niederlassung existiert, auch wenn sie in Deutschland kein Gewerbe ausüben. Unternehmen aus anderen europäischen Staaten, die in Deutschland Immobilien verkaufen, erhalten diesen Steueraufschub jedoch nur, wenn ihnen auch eine Betriebsstätte in Deutschland zugeordnet wird.

Die Kommission sieht in dieser Regelung laut Mitteilung einen Verstoß gegen die EU-Vorschriften zum freien Kapitalverkehr. 2019 seien deswegen Gespräche mit der Bundesrepublik eingeleitet worden. Deutschlands Bemühungen um eine Lösung in der Frage seien jedoch nicht ausreichend.

dpa