Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle klagt auf Herausgabe von Informationen über Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Ausland. Die Klageschrift ging am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, wie ein Sprecher bestätigte. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar.
Kuhle hatte die Bundesregierung gefragt, wie viele Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) in den vergangenen fünf Jahren für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit ins Ausland entsandt wurden. Außerdem wollte der innenpolitische Sprecher der Fraktion wissen, wie die Bundesregierung die Entsendung dieser Mitarbeiter mit Blick auf die Aufgabenverteilung zwischen dem Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) und dem für die Auslandsaufklärung zuständigen Bundesnachrichtendienst (BND) bewertet.
Die Regierung verweigerte die Herausgabe der Zahl der entsandten Verfassungsschützer. Zur Begründung schrieb sie: „Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.“
Aus dem Bundesinnenministerium hieß es am Freitag, das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages sei der geeignete Ort, um solche Fragen zu stellen. „Das Parlament wird in seinen zuständigen Gremien über alle Fragen des Einsatzes des Verfassungsschutzes informiert“, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. Dieses Verfahren habe sich bewährt. In der Klageschrift führt Kuhles Anwalt aus, die Weigerung der Regierung, die Frage zu beantworten, sei „bereits deswegen verfassungswidrig, weil sie dafür lediglich eine formelhafte, aber keine hinreichend konkrete Begründung gegeben hat“.
Anders als die Mitglieder des Innenausschusses, dem Kuhle angehört, dürfen die Mitglieder des Kontrollgremiums über das, was sie hinter geschlossenen Türen erfahren, nicht öffentlich berichten. Sie dürfen ihre Erkenntnisse auch nicht mit anderen Mitgliedern ihrer Fraktion teilen.
dpa
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