ARCHIV (Others)
Folgen

Sechs Wochen nach der mündlichen Urteilsverkündung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die im Mai verkündeten Urteile zur AfD im Wortlaut veröffentlicht. Darin begründet der 5. Senat des Gerichts in Münster auf rund 113 Seiten, warum die Partei zu Recht vom Verfassungsschutz als extremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Dabei beruft es sich unter anderem auf abwertende Äußerungen der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel über Deutsche mit Migrationshintergrund. Gegen die Einstufung hatte die Partei zuerst am Verwaltungsgericht in Köln und später in der Berufung in Münster ohne Erfolg geklagt.

AfD hat bereits Rechtsmittel angekündigt

Die Verwaltungsrichter in der Berufungsinstanz um den Vorsitzenden Gerald Buck hatten keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die AfD hat jetzt vier Wochen Zeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Parteivertreter hatten bereits direkt nach der mündlichen Urteilsverkündung am 13. Mai in Münster angekündigt, dieses Rechtsmittel zu nutzen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Dennoch darf der Verfassungsschutz die Partei bereits mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Hinreichende Umstände

In der mündlichen Urteilsbegründung hatte der 5. Senat bereits ausgeführt, dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hinweisen würden. Dabei geht es zum Beispiel darum, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status anzuerkennen. Laut Grundgesetz ist das eine unzulässige Diskriminierung. In der schriftlichen Urteilsbegründung führt das OVG jetzt zahlreiche Beispiele dafür an - unter anderem von Parteichefin Weidel. Sie hatte sich im Juli 2019 auf Facebook zu Tatverdächtigen einer Gruppenvergewaltigung geäußert. „Das sind keine Deutschen!“, schrieb Weidel und führte aus, dass es sich nicht um Deutsche, sondern „richtigerweise um Passdeutsche, bzw. Deutsch-Türken“ handele.

dpa