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Die CDU will künftig Parteibashing in den sozialen Medien im Härtefall mit dem Rauswurf bestrafen. Dafür sollen nun explizite Regeln für die Parteimitglieder aufgestellt werden, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Dienstag berichtete. Damit würden bisherige Entscheidungen des Parteigerichts geltend gemacht, das sich bereits mit dem Thema befasst habe, sagte CDU-Geschäftsführer Stefan Hennewig.

Das RND zitierte einen Entwurf für die neue CDU-Satzung, worin das parteischädigende Verhalten definiert wird. Demnach liegt dieser Fall vor, wenn ein Mitglied „in sozialen Medien gegen die CDU und ihre Repräsentanten nachdrücklich und fortgesetzt Stellung nimmt und dabei erhebliche Verbreitung erlangt”. Ebenso sei ein Mitglied von der Regelung betroffen, das „den Namen der Partei für sich oder eine Organisation in der Absicht verwendet, der Partei Schaden zuzufügen“. Dazu gehöre auch die Finanzierung von anderen Parteien „in nicht unerheblichem Umfang“.

Bei Missachtung droht laut Satzung „Verwarnung, die Enthebung von Parteiämtern und der Parteiausschluss“. Das soll in Paragraf 12 geregelt werden, der bereits ähnliche Verhaltensregeln für Parteimitglieder in Bezug zu Rundfunk- und TV-Sendungen sowie Presseorgane formuliert.

Die Satzungskommission der CDU hat am Dienstag über die vorgeschlagenen Änderungen debattiert. Diese müssen noch durch einen Parteitag bestätigt werden.

TRT Deutsch