07.05.2021, Berlin: Die Vertreter der Bundesländer nehmen im Bundesrat an einer Abstimmung teil. (dpa)
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Nur einen Tag nach der Entscheidung im Bundestag hat auch der Bundesrat der Rücknahme vieler Corona-Beschränkungen für vollständig geimpfte und genesene Menschen zugestimmt. Aber auch abseits von Corona haben die Länder einige Beschlüsse gefasst. Eine Auswahl:
GEIMPFTE UND GENESENE DÜRFEN MEHR: Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen fallen für vollständig Geimpfte und Genesene weg. Laut Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) tritt die Verordnung bereits am Sonntag in Kraft. Bei Treffen mit anderen Personen werden Geimpfte und von Corona Genesene dann nicht mehr mitgezählt. Abendliche Ausgangsbeschränkungen fallen für beide Gruppen ebenfalls weg, nach Reisen oder nach Kontakt zu Infizierten müssen sie in der Regel auch nicht mehr in Quarantäne.
SCHÄRFERE STRAFEN BEI KINDESMISSBRAUCH: Wer Kinder sexuell misshandelt oder Bilder und Filme mit solchen Inhalten verbreitet oder auch nur besitzt, dem soll künftig mindestens ein Jahr Gefängnis drohen, in besonders schweren Fällen sind es bis zu 15 Jahre. Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuft. Auch die Verjährungsfrist für explizite sexuelle Bildaufnahmen von Kindern wird hochgesetzt. Sie beginnt nun erst am 31. Geburtstag des Opfers.
RECHT AUF SCHNELLES INTERNET: Die Länderkammer beschloss ein Gesetz, nach dem alle Bürger für ihre Häuser und Wohnungen ab Mitte 2022 bessere Internetverbindungen einfordern können. Allerdings dürfte das Festnetz-Mindestlevel so niedrig sein, dass diese Möglichkeit nur für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand interessant ist. Eine Behörde soll noch genaue Werte für Download- und Upload-Tempo sowie zur Latenz - also der Reaktionsgeschwindigkeit - machen. Im Download wird die Untergrenze aller Voraussicht unter 20 MBit pro Sekunde liegen, Jahr für Jahr soll das Mindestlevel aber erhöht werden.
ELEKTROSCHROTT IM SUPERMARKT ABGEBEN: Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder eine Powerbank auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.
KINDER- UND JUGENDHILFE NEU GEORDNET: Kinder und Jugendliche bekommen einen eigenen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt - ohne Kenntnis der Eltern, wenn diese etwa suchtkrank sind. Mit dem im Bundesrat beschlossenen Gesetz sollen auch die Rechte von Kindern in Pflegefamilien gestärkt und bürokratische Hürden bei Hilfen für Familien mit Kindern mit Behinderung abgesenkt werden.
KOPFTUCH BEI POLIZEI UND BUNDESWEHR: Der Bundesrat hat eine Reform beschlossen, die das Ausmaß von Tätowierungen und andere Aspekte des Erscheinungsbilds von Soldaten, Polizisten und anderen Beamten klarer als bisher regelt. Die Änderung verweist auch auf religiöse Symbole - was bei Frauen mit Kopftuch Besorgnis weckt. Aus Sicht der Union sind Bedenken aber unbegründet: Eine Einschränkung oder Untersagung von Merkmalen des Erscheinungsbildes, die einen religiösen Hintergrund haben, sei wie bisher nur bei Beachtung der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich.
NEUE SCHULDEN FÜR PANDEMIE-BEKÄMPFUNG: Finanzminister Olaf Scholz (SPD) darf wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr Rekordschulden aufnehmen. Der Bundesrat ließ seinen Nachtragshaushalt mit zusätzlichen Krediten von 60,4 Milliarden Euro passieren. Damit ist für 2021 insgesamt eine Neuverschuldung von 240,2 Milliarden Euro möglich. Der Nachtragsetat sieht vor allem mehr Geld für Unternehmenshilfen, den Kauf von Impfstoffen und Hilfen etwa für Familien vor.

dpa