Das Bundeskanzleramt hat einen überarbeiteten Entwurf für das neue BND-Gesetz fertiggestellt. Der 139 Seiten lange Entwurf wurde am Montag von „netzpolitik.org“ veröffentlicht. Mit der überarbeiteten Fassung reagiert die Regierung auf Kritik, doch viele der neuen und umstrittenen Befugnisse für den Geheimdienst, wie das Hacken von Mobilfunk- und Internet-Anbietern oder das Abhören von ausländischen Journalisten, bleiben auch in diesem Entwurf bestehen.
Der Entwurf sieht etwa vor, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) offiziell und legal ausländische Telekommunikations-Anbieter hacken darf. Für deutsche Anbieter benötigt der BND keine neuen Befugnisse – diese sind bereits gesetzlich zu einer Kooperation verpflichtet und leiten große Datenströme an den Geheimdienst weiter. Der Bundesnachrichtendienst soll in seiner Vorratsdatenspeicherung auch die Verbindungsdaten von Deutschen speichern dürfen, wenn er einige Daten unkenntlich macht.
Das Bundesverfassungsgericht betrachtet „eine globale und pauschale Überwachung“ als verfassungswidrig. Der neue Gesetzesentwurf sieht deshalb eine Limitierung der weltweiten Internet-Datenströme auf 30 Prozent vor. Zum Vergleich: Die Kapazitäten in Deutschland überschreiten nur in Ausnahmefällen 20 Prozent. Experten machen darauf aufmerksam, dass eine Begrenzung auf 30 Prozent einer Lizenz zur Totalüberwachung gleichkäme. Denn zu den begrenzten Ressourcen des BND kommen noch die Aufteilung und der Austausch mit befreundeten Geheimdiensten hinzu.
Überwachung von Deutschen und ausländischen Journalisten
Deutsche Staatsbürger sind ebenso von der Gesetzesänderung betroffen. Der BND darf, wenn der Entwurf nicht geändert wird, Metadaten deutscher Bürger speichern, wenn sie personenbezogene Daten unkenntlich machen. Damit können Daten vollständig auf Vorrat gespeichert werden, wenn deutsche Telefon- und Gerätenummern als Hashwert statt Klartext gesammelt werden.
Eine Begrenzung der Überwachung von ausländischen Journalisten ist in den überarbeiteten Entwurf ebenfalls eingeflossen. Der alte Entwurf sah noch vor, dass neue „Erkenntnisse“ über „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“ für eine Legitimation ausreichten. In der neuen Fassung können ausländische Journalisten nur dann überwacht werden, wenn diese selbst Täter bestimmter schwerer Straftaten sind oder wenn es „notwendig ist zur Verhinderung einer Gefahr“ für Leib oder Leben oder den Bestand eines EU-Staates sowie der Nato.
Das neue Gesetz enthält viele weitere Punkte, wie etwa die Weitergabe der überwachten Daten an Behörden im In- und Ausland oder Hacking-Befugnisse gegen IT-Geräte. Einen großen Teil nimmt die Aufsicht über den BND ein, die Rechtskontrolle soll ein neuer „unabhängiger Kontrollrat“ übernehmen.