Prozess um Darknet-„Cyberbunker“ gestartet (dpa)
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Es ist ein tiefer und langer Blick in die Abgründe des Internets. Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte - bis hin zu verlinkter Kinderpornografie und Mordaufträgen: Seitenweise trägt Oberstaatsanwalt Jörg Angerer die kriminellen Machenschaften im Darknet vor, die über die Server in einem alten Bunker an der Mosel gelaufen sein sollen. Seine Anklage richtet sich nicht gegen die Dealer, sondern gegen die, die die Geschäfte im großen Stil erst möglich gemacht haben: Acht mutmaßliche Cyberkriminelle, die über Jahre unter der Erde versteckt ein Rechenzentrum für illegale Webseiten betrieben haben sollen. Am Montag hat der Prozess um den „Cyberbunker“ von Traben-Trarbach vor dem Landgericht Trier begonnen. Er ist eines der bundesweit größten Verfahren gegen Cybercrime: Der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung wird Beihilfe zu mehr als 249.000 Straftaten vorgeworfen. Die Anlage in Traben-Trarbach war vor gut einem Jahr in einer großen Aktion mit Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden.

Niederländer Kopf der Bande

Angeklagt sind vier Niederländer, drei Deutsche und ein Bulgare im Alter von 21 bis 60 Jahren. Sie sollen in wechselnder Beteiligung von Juni 2013 bis September 2019 illegale Webseiten gehostet und dadurch Beihilfe zu den von ihren Kunden begangenen Straftaten geleistet haben. Kopf der Bande ist laut Anklage ein 60-jähriger Niederländer gewesen, der den früheren Bundeswehr-Bunker erworben und aufgebaut hatte. „Er war der Rädelsführer“, sagte Angerer. Bei der Bande, die über die Jahre gewachsen sei, habe es „eine feste Rollenverteilung mit klarer Hierarchie“ gegeben. Die beiden Söhne des 60-jährigen Niederländers waren laut Anklage als Administratoren für Kundenaufträge und IT zuständig. Eine Deutsche (53) sei „Buchhalterin“ gewesen, ein anderer Niederländer eine „Art Manager“ (50). Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist es ein einmaliger Prozess. Nicht nur vom Umfang her - wurden in dem alten Bunker doch 886 physische und virtuelle Server mit zwei Millionen Gigabyte sichergestellt. Nein, auch weil erstmals die Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht stehen. Der Cyberbunker soll ein „Bulletproof-Hoster“ (kugelsicherer Hoster) gewesen sein, der damit warb, ein vor dem Zugriff der Polizei sicheres Datenzentrum anzubieten.

Auch Beihilfe zu versuchter Computersabotage

Kunden sollen Plattformen wie „Wall Street Market“ mit rund 240.000 Betäubungsmittel-Deals im Wert von gut 36 Millionen Euro gewesen sein. Auch der Darknet-Marktplatz „Cannabis Road“ etwa nutzte den Cyberbunker. Und: Der großangelegte Angriff auf Router der Telekom im November 2016 soll ebenfalls über dortige Server gesteuert worden sein - daher lautet die Anklage auch auf Beihilfe zu versuchter Computersabotage. Am ersten Prozesstag wurde die gut 40-seitige Anklage verlesen. Der Prozess begann unter hohen Sicherheitsvorkehrungen bei Corona-Bedingungen: Mit angebrachtem Plexiglas an einzelnen Sitzplätzen der Angeklagten, Verteidigern und Anklägern - sowie wenigen Plätzen im Zuschauerbereich. Nicht alle, die morgens anstanden, kamen in den Saal. Die zentrale Frage in dem Mammutprozess, der bis Ende 2021 terminiert ist, ist: Kann man den Angeklagten nachweisen, dass sie von den illegalen Machenschaften ihrer Kunden wussten? Und diese dabei auch unterstützt haben? Dieser „doppelte Vorsatz“ sei beim Nachweis der Beihilfe zu Straftaten zentral, sagte Angerer. Er ist optimistisch. Dies sei gelungen über die Überwachung des Netzknotens im Zentrum. Unter anderem anhand von Chats könne man dies belegen, sagte er.

„Kunden können alles hosten, was sie mögen“

„Die Staatsanwaltschaft muss liefern, sie muss beweisen“, sagte einer der Verteidiger des hauptangeklagten Niederländers, Michael Eichin. Er habe den Eindruck, dass sein Mandant als „so ein Superschurke hochstilisiert“ werden solle. Dass da auf dem Server „in erheblichem Umfang“ illegale Seiten betrieben wurden, sei Fakt. Dass sein Mandant von all dem gewusst haben soll, sei aber „absurd“. Vor Gericht sagte der Niederländer, er werde sich später einlassen. Eichin sagte: Sein Mandant sei „ein Nerd“, was spezielle Apps angehe, die der Softwareingenieur seit 20 Jahren entwickele. Er hatte zuvor schon mal einen Cyberbunker in Kloetinge in den Niederlanden betrieben. Die mutmaßliche Bande hatte unter dem Firmennamen Cyberbunker damit geworben, sich nicht für die Geschäfte ihrer Kunden zu interessieren. „Kunden können alles hosten, was sie mögen - außer Kinderpornografie und allem, was mit Terrorismus zu tun hat“, hieß es auf alten Seiten, die in Internetarchiven noch abrufbar sind. In einem Angebot konnte man schon für 2000 Euro pro Jahr eine Webpräsenz mieten. Dazu musste kein Vertrag geschlossen werden, Namen oder Adressen war nicht nötig. Anonyme Zahlungen auch in Bitcoin wurden akzeptiert. Angerer trug in seiner fast zweistündigen Anklage Beispiele für Deals vor: ein Gramm Heroin gab es für 70 Euro, gefälschte Ausweise mit Hologramm für 70 bis 120 Euro. Die Käufer sind mit Nicknames (Spitznamen) unterwegs: Von „Gorilla“ über „MartinLuther“ bis „Just Business 24“. Anwalt Eichin sagte, er hoffe „auf ein faires Verfahren“. Es werde „ein langwieriger, ein aufreibender Prozess“. Er rechne damit, dass auch „rechtliches Neuland betreten“ werde. Und: Am Ende werde „die Sache sicherlich nicht hier in Trier entschieden. Egal, wie es ausgeht, wird sich der Bundesgerichtshof dazu äußern“, sagte er. Der Prozess geht diesen Donnerstag (10 Uhr) weiter.

dpa