Die deutschen Einschränkungen für Reisen nach Portugal stehen nach Ansicht der EU-Kommission nicht im Einklang mit den Absprachen unter den EU-Staaten. Ein Sprecher der Behörde betonte am Dienstag in Brüssel, dass Länder durchaus Quarantäne und Testpflicht vorschreiben können, aber Reiseverbote nicht vorgesehen seien. Mit der deutschen Einstufung Portugals als Risikogebiet gilt aber ein weitgehendes Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen. Sie dürfen nur noch deutsche Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland über die Grenze bringen.
Für diejenigen, die einreisen dürfen, gilt eine strikte 14-tägige Quarantänepflicht, die nicht durch einen Test verkürzt werden kann und auch für vollständig Geimpfte und Genesene gilt. Außenminister Heiko Maas versicherte, dass die Einstufung von Virusvariantengebieten auch künftig „nur im Einzelfall und nur auf der Grundlage von Zahlen, die das unbedingt notwendig machen“, erfolgen werde.
Die EU-Staaten versuchen zwar, einheitliche Regeln für Reisen im Block abzustimmen, immer wieder kommt es aber zu nationalen Alleingängen. Länder mit einem starken Tourismussektor etwa haben andere Interessen als Staaten, in denen dieses Gewerbe keinen großen Anteil an der nationalen Wirtschaftsleistung ausmacht.
29 Juni 2021
dpa
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