In Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürfen einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zufolge derzeit nicht dorthin abgeschoben werden. Ihre Asylanträge könnten hierzulande nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland „die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ drohe, entschied das Gericht in zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen.
Die Entscheidung erging im Fall zweier Kläger aus Eritrea und Syrien, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten hatten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Asylanträge der beiden Kläger als unzulässig ab und drohte ihnen die Abschiebung nach Griechenland an. Zwei Klagen gegen diese Entscheidung wiesen die Verwaltungsgerichte in Arnsberg und Düsseldorf ab, woraufhin die Asylsuchenden vor das OVG zogen.
Laut den Urteilen droht den Klägern im Fall der Abschiebung nach Griechenland eine „extreme materielle Not“. Sie könnten weder in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber noch in Wohnungen oder Obdachlosenunterkünften unterkommen. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt sei den Flüchtlingen erschwert. Die Revision gegen die Urteile ließ das OVG nicht zu.
26 Jan. 2021
„Ernsthafte Gefahr“ – Keine Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland
In Griechenland drohe Flüchtlingen die „ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen Behandlung“, entschied ein Gericht. Demnach dürfen in Griechenland anerkannte Flüchtlinge nicht mehr aus Deutschland in das südosteuropäische Land abgeschoben werden.
AFP
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