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Nach einer langen Phase parlamentarischer Debatte über einen kontroversen Vorschlag der Bundesregierung ist es soweit: Nicht mehr nur das Bundeskriminalamt darf private Nachrichten auf sozialen Mediendiensten vor der Verschlüsselung abhören oder mitlesen, sondern auch Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und Verfassungsschutz.

Kritische Stimmen meldeten sich umgehend zu Wort, und so schrieb Netzwelt diese Woche „WhatsApp und Co: Geheimdienste dürfen nun per „Staatstrojaner“ mithören“. Doch was macht diese spezielle Gesetzesnovelle vom 10. Juni so bedeutsam?

Und vor allem: Wer garantiert, dass nicht auch unabsichtlich oder geplant normale Bürgerinnen und Bürger abgehört und „abgelesen“ werden? Wo fangen berechtigte Sorgen einer Regierung an bezüglich Wahrung der öffentlichen Ordnung und wo berühren sie das Gewähren von so viel wie möglichen Freiheitsrechten genau für diese Öffentlichkeit? Und wie sieht es mit unserer internationalen Bevölkerung aus – könnten Gesetze wie das in dieser Woche beschlossene Menschen mit Migrationshintergrund besonders benachteiligen, Stichwort Islamkarte im Nachbarland Österreich?

Um die Eckpunkte der Diskussion korrekt wiederzugeben, bedarf es aber zunächst eines Rückblicks auf die Entstehungsgeschichte dieses brisanten legalen Dokuments.

Mitleser-Urknall fand bereits 2008 statt

Immer schon ein heikles Thema, das für Aufregung nicht nur in der Politik sorgte sondern auch landauf, landab, war die Debatte über eine einmalige Durchsicht eines Computers, der einer verdächtigen Person gehört, im Vergleich zu einer längeren Überwachung desselben Gerätes. 2008 ging es noch hauptsächlich um Computer, weniger um Smartphones oder Tablets. Um die Diskussion auf eine wissenschaftliche Ebene zu stellen und aufkommende Kritik im Keim zu ersticken, versuchte das Bundesinnenministerium, die Datenschutz-Wogen zu glätten, und nannte sogenannte Bundestrojaner (ein Begriff, der in den Medien und Datenschützer-Kreisen die Runde machte) ganz einfach „Remote Forensic Software“ – als ob ein akademisch anmutender und dann auch noch englischer Begriff weniger problematisch wäre.

Tagesschau.de berief sich deshalb drei Jahre später, am 12. Oktober 2011, erneut auf diese Umbenennung und erläuterte einer immer noch beunruhigten Bevölkerung, dass es trotz eines neuen Namens noch um genau dieselbe Materie ginge: Personen, die einer geplanten Straftat verdächtigt werden, müssen damit rechnen, dass auf ihrem Computer ein „Trojaner“ eingepflanzt wird, der es staatlichen Stellen erlaubt, Nachrichten vor ihrer Verschlüsselung abzufangen und zu lesen, bevor sie vom Messenger-Dienst (oder Mail-Dienst) verschlüsselt werden. In Klartext: Diese Software muss auf das Gerät der verdächtigten Person mittels modernster Technik eingeschmuggelt werden. Für uns Laien könnte man solch einen Trojaner am besten mit einem Computer-Virus vergleichen, den wir uns beim Surfen im Internet unabsichtlich eingefangen haben.

Dann vergingen weitere sechs Jahre, bis der Deutsche Bundestag auf Entwicklungen in der Computerwelt – und nunmehr vor allem Smartphone-Welt – reagierte und die Möglichkeit, Computer zu überwachen, auf Telefone ausweitete. Immer noch am Datenschutzball, war es erneut Tagesschau.de, die am 22. Juni 2017 verkündete, nun sei die WhatsApp-Überwachung erlaubt, und in einer markanten Formulierung feststellte, dass per Richterbeschluss eine „Schnüffelsoftware“ aufs Handy geladen werden könne.

Der Streit ging weiter, und im Oktober vergangenen Jahres kam die nächste Meldung: Die Regierungskoalition brachte ihren Vorschlag im Parlament ein, der es auch anderen staatlichen Ermittlern erlauben sollte, Trojaner zu verwenden. Allerdings brauchte der Deutsche Bundestag Bedenkzeit, genauer gesagt acht Monate, bis auch er zustimmte. Zwar fanden einige Abänderungen der Opposition ihren Weg in den Text, aber vom Prinzip her steht klipp und klar fest: Schritt für Schritt wurde das Überwachungsrecht des Staates gegenüber Einzelpersonen ausgedehnt. Was am Computer begann, reicht nun bis in unsere Hosen- oder Handtasche – das Handy wurde zum letzten Objekt der Begierde erkoren. Und nicht mehr nur ausschließlich Richter können polizeiliche Ermittler ermächtigen, „zu schnüffeln“ – seit dieser Woche dürfen dies auch BND, MAD und Verfassungsschutz.

Was bezweckt der deutsche Gesetzgeber?

Befürworter einer Trojaner-Lösung waren sich darüber einig, dass durch den Einsatz dieser Technik die inländischen Geheimdienste zurück auf den Stand von vor dem Internet gebracht würden. Sie argumentierten in die Richtung, dass in früheren Zeiten das Abhören eines Festnetzanschlusses ausreichte, um Übeltäter ausfindig zu machen. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber müsse überwachungstechnisch mit der Zeit gehen.

War in der Debatte des Jahres 2008 hauptsächlich noch die Rede von Mordhinweisen, Terroranschlägen oder Geiselnahmen, wurde mit der Zeit die generelle Aufklärung schwerer Bedrohungen für den Rechtsstaat als Begründung angeführt. Immer war aber eine richterliche Anordnung Voraussetzung für jedwedes Überwachen.

Doch hinter den Kulissen ging es turbulent zu, als letztes Jahr FDP-Politiker Stephan Thomas argumentierte: „Die Überwachung verschlüsselter Kommunikation, die Quellen- TKÜ, ist der kleine Bruder der Online-Durchsuchung und stellt ebenso einen massiven Grundrechtseingriff dar.“ (ZDF.de vom 21. Oktober 2020). Auch die SPD stellte sich gegen Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung).

Hat die Regierung Recht, gibt es durch die Existenz des Internets, moderner Smartphones und Messenger-Dienste ein erhöhtes Gewalt- und Risikopotential für den deutschen Staat und die deutsche Gesellschaft? Oder haben jene Kritiker bessere Argumente, welche die Ausweitung auf u.a. den Verfassungsschutz als unnötig betrachten? Und wer entscheidet letztendlich darüber, wer das schwarze Schaf ist – könnte das „Profilen“ von ausländischen Mitbürgern als unerlaubte Überwachungswaffe eingesetzt werden (Stichwort Islamkarte im Nachbarland Österreich)?

Auch Telegram im Visier der Bundesregierung

In diesem Zusammenhang gibt es eine zweite Problemstellung. Nicht nur müssen unbescholtene Bürger damit rechnen, dass jemand mitliest, auch die unternehmerische Tätigkeit als Internetdienstleister an sich wird vom Gesetzgeber zurzeit genauestens unter die Lupe genommen. Konkret geht es um den Messenger-Dienst Telegram, der auch hierzulande immer beliebter wird. Wie TRT Deutsch bereits berichtete, wurden gerade zwei Bußgeld-Bescheide seitens der Bundesregierung ausgestellt. Das in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Unternehmen hatte es versäumt, einen Ansprechpartner auf deutschem Boden zu benennen. Dies führt dazu, dass im Falle des Versuchs des deutschen Gesetzgebers, gerichtliche Schreiben zustellen zu lassen, oftmals „return to sender“ erscheinen könnte.

Jetzt könnte man sagen: zwei nicht miteinander verknüpfte Entwicklungen. Doch stimmt das wirklich?

Genau wie der rasante Aufstieg sozialer Medien zu Stirnrunzeln und finanziellem Kopfzerbrechen bei etablierten Herausgebern führte und in der Tat Konkurrenzdruck bedeutet, da nicht jede Tageszeitung von heute auf morgen von „gedruckt“ auf „online“ umstellen kann, hat das Internet auch zu völlig neuen Formen individueller Kommunikation geführt. Individuelle Kommunikation ohne jegliche staatliche Einmischung.

Einkauf: online. Kommunikation: online. Bewerbungsgespräche: online. Flugtickets buchen: online. Auch schon vor COVID-19 waren wir eine fast komplett mobile Gesellschaft.

Dass nun Regierungen Panikattacken haben, ist von daher unverständlich. Sind es doch genau unsere Regierungen, die immer neuere Technologien vorstellen und multinationale Konzerne unterstützen so dass wir uns alle zwei Jahre ein neues Smartphone kaufen, obwohl das alte noch acht Jahre weiter benutzbar ist. Was als Studententraum in Garagen in Kalifornien begann, ist doch heute das beste denkbare Vehikel eines ungezügelten Kapitalismus.

Moderne Gesellschaften haben sich schon lange vom Staat als Babysitter abgewandt. Moderne Gesellschaften sind es gewohnt, individuelle Entscheidungen zu treffen. Gerade das Internet hilft uns Bürgern, bessere, besser recherchierte Entscheidungen zu treffen. Fast ist es so, als ob wir nur noch im virtuellen Raum zu Hause sein wollen …

Fazit und Ironie des Schicksals: Gäbe es kein Internet, wüsste kaum jemand über die Gesetzesnovelle Bescheid. Aber gäbe es wirklich kein Internet, würde es diese Novelle erst gar nicht geben. Wie dem auch sei: Geheimdienste sollten nicht Zugriff zu privaten Messenger-Konten der Bürger bekommen, dies ist richtigerweise vorbehalten für polizeiliche Ermittler mittels Richterbeschluss und nur im Ausnahmefall. Die Gesetzesänderung ist von daher unnötig, unlogisch und entfernt den Staat noch weiter vom einfachen Bürger. In Zeiten aufkeimenden Populismus höchst bedenklich!

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