Weil einer Frau mit Kopftuch im rheinischen Bergheim bei der Bundestagswahl die Stimmabgabe erschwert worden sein soll, haben der Zentralrat der Muslime und die Betroffene selbst Strafanzeige gestellt. Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln
richte sich gegen Unbekannt und liste unter anderem die Tatbestände der Beleidigung, Wahlbehinderung und Nötigung auf, teilte der Zentralrat am Donnerstag in Köln mit. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln konnte den Eingang der Anzeige zunächst nicht bestätigen.
Dem Zentralrat zufolge wollte die Muslimin am 26. September in einem Wahllokal in Bergheim-Kenten ihre Stimme abgeben. Demnach trug die Frau neben einem Mundschutz auch ein Kopftuch. Eine Wahlhelferin habe ihr unter Hinweis auf das Verhüllungsgebot zunächst verwehrt, ihr Wahlrecht auszuüben. Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung sei eine entsprechende Anweisung aus dem Rathaus an das Wahllokal gegeben worden. Daraufhin habe die Frau ihre Stimme abgegeben können.
Die Stadtverwaltung hatte in einer ersten Reaktion von einer „Fehleinschätzung“ der Wahlhelferin gesprochen, einen rassistischen oder islamfeindlichen Hintergrund aber bestritten. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, bezeichnete den Vorfall als „Skandal“, der rechtlich untersucht werden müsse. Auch der kleinste Zweifel müsse aufgedeckt und beseitigt werden. Die Bergheimer Stadtverwaltung müsse aufklären, wie es „zu einem solch diskriminierenden, antimuslimischen und demokratieschädigenden Verhalten“ gekommen sei.
Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft wurde wegen des Vorfalls bereits Strafanzeige von einer dritten Person eingereicht. Aufgrund dieser Anzeige liefen bereits „Vorermittlungen“. Ob konkrete Strafermittlungen eingeleitet werden, werde sich erst in ein paar Wochen zeigen.
epd
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