Die Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus- Pandemie werden bis zum 29. Juni verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt, wie das Bundespresseamt in Berlin am Dienstagabend mitteilte. Ab dem 6. Juni können die Länder danach Lockerungen gestatten - etwa, dass sich künftig maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Thüringen hält sich aber einen Sonderweg für weitergehende Lockerungen offen, andere Länder wollen dagegen eventuell bei strengeren Vorgaben bleiben. Verabredet wurde der Kompromiss von den Staatskanzleien der Länder und dem Kanzleramt. Stundenlange Beratungen am Montag waren zunächst ergebnislos geblieben. Bund und Länder empfehlen weiterhin, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering und den Kreis möglichst konstant zu halten. Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln beachtet werden, hieß es. Die Zahl der Personen sollte der Größe der Räume entsprechen „und für ausreichend Belüftung gesorgt werden“. Wo die Möglichkeit bestehe, sollten private Zusammenkünfte im Freien erfolgen, wegen des erheblich geringeren Infektionsrisikos. „In jedem Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein“, hieß es.
Strengere Beschränkungen sind möglich
Die Umsetzung der Maßnahmen liegt wie bisher bei den Ländern. Auch strengere Beschränkungen sind möglich, „wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert“.
Dem Beschluss liegt nach der Mitteilung die Einschätzung zugrunde, dass die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau ist. Dieser Erfolg beruhe wesentlich darauf, dass in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt und eingehalten worden sind, stellen Bund und Länder fest. „Dafür allen Bürgerinnen und Bürgern, die dies möglich gemacht haben und die diese Regeln konsequent einhalten, ein herzlicher Dank.“
In der Protokollerklärung des Freistaats Thüringen heißt es unter anderem, man behalte sich vor, abweichende Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum zu beschließen, sofern dies das Infektionsgeschehen zulasse. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte erklärt, staatliche Verordnungen seien Noteingriffe, die nur berechtigt seien, wenn das Infektionsgeschehen das erfordere. Aus Regierungskreisen in Erfurt hieß es zudem, auch andere Bundesländer hätten abweichende Regelungen angekündigt, auch restriktivere.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte dagegen gewarnt: „Wer glaubt, Corona verschwindet langsam, ist im besten Falle naiv“. Mit Skepsis sehe er das Auseinanderdriften der Länder.