Angesichts der Entwicklung in der Ukraine-Krise beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung für die Deutschen in dem Land, fordert sie derzeit aber nicht zur Ausreise auf. / Photo: DPA (dpa)
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Deutschland kritisiert das parallele Beantragen eines Haftbefehls gegen Israels ultrarechte Regierungsspitze und die Führung der Hamas, verzichtet aber auf grundsätzliche Kritik an dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer und die beiden israelischen Amtsträger entstehe „der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung“, teilte das Auswärtige Amt am Montagabend mit.

Das Auswärtige Amt schloss sich massiver Kritik am IStGH aus Israel und den USA nicht an. „Der Internationale Strafgerichtshof ist eine elementare Errungenschaft der Weltgemeinschaft“, heißt es in der Stellungnahme. „Deutschland respektiert seine Unabhängigkeit und seine Verfahrensabläufe.“ Dazu gehört, dass das Gericht nun über die Anträge Khans entscheiden müsse. „Das Gericht wird dabei eine Reihe schwieriger Fragen zu beantworten haben, einschließlich gerade auch der Frage seiner Zuständigkeit.“ Klar sei, dass dabei das humanitäre Völkerrecht „mit all seinen Verpflichtungen gilt“.

Tatsächlich habe aber das Gericht nun „sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten“, die Chefankläger Karim Khan in seinem Antrag ausführlich dargestellt habe, so ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Während die Hamas-Führung ein „barbarisches Massaker“ und eine Geiselnahme zu verantworten habe, habe die israelische Regierung „das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerung davor zu schützen und dagegen zu verteidigen“.

IStGH-Chefankläger Khan hatte am Montag Haftbefehle gegen den umstrittenen israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie gegen die Führung der Palästinenserorganisation Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen beantragt.

Khan forderte Haftbefehl gegen Netanjahu und Gallant wegen „Aushungerns“, „gezielter Tötung“ sowie „Vernichtung und/oder Mordes“. Diese Verbrechen würden bis zum heutigen Zeitpunkt im Gaza-Krieg gemäß staatlicher Politik als Teil eines „ausgedehnten und systematischen Angriffs auf die palästinensische Zivilbevölkerung“ begangen.

Dem Hamas-Führer im Gazastreifen, Jahja Sinwar, sowie dem politischen Chef Ismail Hanija warf Chefankläger Khan „Vernichtung“, „sexuelle Gewalt“ sowie „Geiselnahme als ein Kriegsverbrechen“ vor. Sinwar, Hanija sowie der militärische Hamas-Führer Mohammed Deif seien „strafrechtlich verantwortlich für die Tötung hunderter israelischer Zivilisten“ beim Angriff auf Israel am 7. Oktober.

Nach palästinensischen Angaben wurden in Gaza seit Kriegsbeginn im Oktober mehr als 35.173 Menschen getötet und mehr als doppelt so viele verletzt. Die Zahl könnte weit höher sein, da noch viele Tote unter den Trümmern liegen und nicht geborgen werden können. Beim Großteil der Todesopfer handelt es sich laut örtlichen Berichten um Frauen und Kinder.

TRT Deutsch und Agenturen