Die EU-Kommission hat im Asylstreit mit Belarus die vorübergehende Aussetzung einiger Asylbestimmungen in Polen, Litauen und Lettland vorgeschlagen. Ein solches Aussetzen für ein halbes Jahr, durch das Fristen für die Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen verlängert würden, sei durch die bestehenden EU-Regeln gedeckt, sagte der stellvertretende EU-Kommissionspräsident Margaritis Schinas am Mittwoch in Brüssel. Menschenrechtsorganisationen und EU-Parlamentarierer kritisierten das Vorhaben.
Länger Zeit für Registrierung und „vereinfachte“ Rückführungen
Laut Schinas soll es den Ländern an der Grenze zu Belarus für eine Dauer von sechs Monaten möglich sein, die Frist für die Registrierung von Asylanträgen von derzeit zehn Tagen auf vier Wochen zu verlängern. Die Frist für die Prüfung von Asylanträgen soll auf 16 Wochen verlängert werden. Während dieser Zeit können die Asylsuchenden in Auffangzentren an der Grenze festgehalten werden.
Außerdem schlug die EU-Kommission „vereinfachte und schnellere“ Rückführungen von Migranten vor, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vorstoß zustimmen, das Europaparlament wird lediglich konsultiert.
Gedeckt sei das Vorhaben durch Artikel 78.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser ermöglicht vorläufige Maßnahmen, wenn „ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage“ sind. Die Ausnahmemaßnahmen sollten den drei Staaten in einer „beispiellosen“ Situation „Flexibilität“ ermöglichen, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson.
Sozialdemokraten und Menschenrechtsorganisationen kritisieren Vorstoß
Sozialdemokratische Europaabgeordnete sprachen von einem „beunruhigenden“ Vorstoß der EU-Kommission. Er ziele nur darauf ab, Länder wie Polen zufriedenzustellen, die versuchten, schutzbedürftige Menschen für ihre eigene Anti-Migrations-Agenda zu nutzen, kritisierte die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel.
Auch Menschenrechtsorganisationen kritisierten den Vorschlag der EU-Kommission scharf. „Dieser Vorschlag schwächt die Grundrechte von Asylsuchenden und widerspricht allem, wofür die EU eigentlich stehen sollte“, erklärte Erin McKay von der Organisation Oxfam.
„Die Ankunft von Menschen an den EU-Grenzen zu Belarus ist mit den derzeitigen Vorschriften durchaus zu bewältigen“, erklärte Franziska Vilmar, Expertin für Asylpolitik bei Amnesty International. Mit dem EU-Vorschlag würden „Menschen aus politischem Kalkül zusätzlich bestraft, der Flüchtlingsschutz geschwächt und das Ansehen der Europäischen Union im In- und Ausland weiter untergraben“.
Lediglich 8000 Migranten kamen über die EU-Außengrenze zu Belarus
Seit Jahresbeginn kamen nach Angaben der EU-Kommission bislang knapp 8000 Geflüchtete über Belarus in die EU: knapp 4300 nach Litauen, rund 3200 nach Polen und mehr als 400 nach Lettland. Tausende Asylsuchende, überwiegend aus Nahost, sitzen noch bei frostigen Temperaturen im belarussischen Grenzgebiet fest.
Die EU wirft dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, Geflüchtete gezielt an die EU-Außengrenzen zu schleusen, um Druck auszuüben und damit Vergeltung für EU-Sanktionen zu üben. Minsk weist die Vorwürfe zurück.
In dem Streit einigten sich die EU-Staaten am Mittwoch auf eine neue Sanktionsliste zu Belarus. Sie umfasst 28 Verantwortliche sowie Organisationen, die Belarus bei der Schleusung von Migranten an die europäischen Außengrenzen unterstützt haben sollen, wie es am Mittwoch von EU-Diplomaten in Brüssel hieß. Die Liste soll am Donnerstag noch formell vom Ministerrat besiegelt werden, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird.
Die EU-Außenminister hatten Mitte November eine Verschärfung der Sanktionsvorgaben gegen Belarus beschlossen. Damit stellt die EU nun erstmals auch „die Instrumentalisierung von Migranten für politische Zwecke“ unter Strafe. Das inzwischen fünfte EU-Sanktionspaket gegen Belarus zielt nach Angaben des Außenbeauftragten Josep Borrell auf Fluggesellschaften, Reisebüros und andere Verantwortliche.
2 Dez. 2021
EU-Vorschlag: Aussetzen von Asylregeln in belarussischen Nachbarländern
Die EU-Kommission schlägt für die Nachbarländern von Belarus das Aussetzen von Asylregeln vor. Dadurch könnten Polen, Litauen und Lettland schneller abgelehnte Migranten abschieben und Bearbeitungsfristen für Asylanträge verlängern.
AFP
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