Archivbild: Ukrainische Flüchtlinge (dpa)
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Um ukrainischen Flüchtlingen und Transportunternehmen zu helfen, plant die EU-Kommission spezielle Regelungen zur europaweiten Anerkennung von Führerscheinen aus der Ukraine. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auf EU-Ebene diskutierten die Bundesregierung und die Länder mit der Europäischen Kommission Möglichkeiten zur Anerkennung ukrainischer Führerscheine, heißt es darin.
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linken hatte wissen wollen, ob die Bundesregierung Ausnahmeregelungen plane, da eine neuerliche Fahrprüfung in Deutschland für die Flüchtlinge mit erheblichen Kosten, Zeitaufwand und sprachlichen Hürden verbunden wäre. Zudem benötigten viele Betroffene ihren Führerschein für eine Erwerbstätigkeit. Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und aus Nicht-EU-Staaten stammen, dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis aus dem Heimatland generell nur sechs Monate fahren. Danach wird ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.
Die Bundesregierung führte in ihrer Antwort weiter aus: „Die EU-Kommission plant ein Straßenverkehrsabkommen mit der Ukraine, das unter anderem die vorübergehende Anerkennung von Führerscheinen und Befähigungsnachweisen für den Gütertransport vorsehen soll.“ Gleichzeitig würden von der Kommission kurzfristige Maßnahmen zur europaweiten Anerkennung ukrainischer Führerscheine geprüft.
„Das Problem nicht anerkannter Führerscheine könnte Hunderttausende Geflüchtete aus der Ukraine betreffen“, sagte Bünger. Deshalb sei es wichtig, hier schnell Klarheit zu schaffen und eine unbürokratische Lösung zu finden. Wer infolge der Flucht gerade vor der Herausforderung steht, sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen, habe wirklich andere Sorgen als sich auf eine erneute Fahrprüfung vorzubereiten.

dpa