Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg / Photo: DPA (dpa)
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Ein Antrag mehrerer Palästinenser aus dem Gazastreifen zu künftigen deutschen Waffenexporten nach Israel ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gescheitert. Die Antragsteller wollten die Bundesregierung dazu verpflichten lassen, ihnen Auskunft über abgeschlossene Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Waffenlieferungen nach Israel zu erteilen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Mit der Ablehnung bestätigte das OVG ein entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom September.

Der Antrag der Palästinenser sei unzulässig, weil den Antragsstellern die entsprechende Befugnis fehle, erklärte das OVG. „Derartige Entscheidungen der Bundesregierung gehören zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, teilte es mit. Die Palästinenser hatten geltend gemacht, dass sie keinen wirksamen Rechtsschutz gegen Waffenlieferungen erkämpfen könnten, wenn sie nicht zeitnah über Genehmigungserteilungen informiert würden. Hier sei eine Rechtsschutzlücke entstanden. Diese könne nur geschlossen werden, wenn die Bundesregierung zur Auskunft verpflichtet werde.

Israelischer Vernichtungskrieg in Gaza

Israel hatte nach dem Vergeltungsschlag der palästinensischen Organisation Hamas am 7. Oktober einen Vernichtungskrieg in Gaza gestartet. Erklärtes Ziel ist die Zerschlagung der Hamas, doch es wurden bislang Zehntausende Zivilisten von Israels Armee getötet.

Nach palästinensischen Angaben wurden in Gaza seit dem 7. Oktober mehr als 44.500 Menschen getötet und mehr als doppelt so viele verletzt. Die Zahl könnte weit höher sein, da noch viele Tote unter den Trümmern liegen und nicht geborgen werden können. Beim Großteil der Todesopfer handelt es sich laut örtlichen Berichten um Frauen und Kinder.

TRT Deutsch und Agenturen
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