Bei einer Pegida-Kundgebung in Dresden ist es am Montag trotz Polizeipräsenz zu Zusammenstößen zwischen Anhängern und Gegendemonstranten gekommen. Sicherheitskräfte wurden von Kräften der Sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei Sachsen.
Demnach hat die Kundgebung der rechtspopulistischen Pegida-Bewegung unter dem Motto „Gemeinsam für Bürgerrechte“ auf dem Altmarkt begonnen. Geplant waren ein anschließender Aufzug durch die Innenstadt und eine Abschlusskundgebung auf dem Ausgangsort gewesen.
Parallel dazu gab es unweit der Pegida-Demonstranten einen Gegenprotest unter dem Motto „Nationalismus raus aus den Köpfen“ - laut Polizeiangaben „in Hör- und Sichtweite“.
In den sozialen Medien kursierten am Dienstag Aufnahmen, wonach die Polizisten die Sperrung zwischen den beiden Gruppierungen aufhob, sodass eine gewaltsame Konfrontation entstehen konnte.
In ihrer Erklärung begründete die Polizei Sachsen den Sachverhalt mit dem Fehlverhalten der Versammlungsteilnehmer. Zu Beginn des Aufzugs der Pegida-Versammlung hätten sich vier Menschen vor die Laufenden auf die Strecke gesetzt und seien „unter Anwendung unmittelbaren Zwangs von Einsatzkräften abgedrängt“ worden.
Während des Aufzugs hätten sich dann ca. 30 Menschen auf die Kundgebungsfläche der Pegida-Versammlung gesetzt und gegenüber den Polizeibeamten vorgegen, zur Versammlung gehören zu wollen. Daraufhin und nach Eintreffen des Aufzuges hätten die Einsatzkräfte die Sperrung zwischen den Teilnehmern gelockert.
Sichtbar ist bei Privataufnahmen von teilnehmenden Demonstranten, dass nach der Lockerung der Polizeisperre mehrere Pegida-Anhänger andere Demonstranten attackieren. Den Beamten sei es nach eigenen Angaben gelungen, „unter Anwendung unmittelbaren Zwangs die Gruppierungen zu trennen“.
Im Zusammenhang mit den Übergriffen leitete die Polizei zwei Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und wegen Beleidigung ein. Beide Tatverdächtige waren Teilnehmer der Pegida-Versammlung.
Gegen einen 16-jährigen Teilnehmer des Gegenprotestes werde wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt, weil er einen Holzstab mit sich führte.