Im Prozess zu dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle hat einer der beiden Besitzer des angegriffenen Döner-Imbisses dem Oberlandesgericht Naumburg für die Art und Weise der Verfahrensführung gedankt. „Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Vorsitzenden Richterin“, sagte İsmet T. am Dienstag. Das Gericht habe Opfern in beispiellosem Rahmen Raum gegeben und sich schützend vor sie gestellt, sagte der Anwalt von T. und dessen Bruder als Nebenkläger in seinem Plädoyer.
Der Staat habe seine Mandanten, die heute den Imbiss besitzen und am Tag des Anschlags dort arbeiteten, im Stich gelassen. Allein Spenden aus der Zivilgesellschaft hätten die wirtschaftliche Existenz der Brüder nach dem Anschlag gesichert, sagte der Rechtsvertreter der Brüder. Trotz der hilfreichen und zahlreichen Solidaritätsbekundungen seien Rassismus und Islamhass in Deutschland keine exklusive Einstellung des Angeklagten. „Wer gegen Muslime hetzt wird weder ausgegrenzt noch geächtet in unserem Land“, sagte der Anwalt. Das würden etwa auch Äußerungen von AfD-Politikern zeigen.
Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S.. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt. Der 28-jährige Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.
2 Dez. 2020
dpa
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