Die zyperntürkische Geisterstadt Maraş (Varosha) war über 40 Jahre lang verlassen. Nun ist der Strandabschnitt wieder teilweise zugänglich. (AA)
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Die Stadt Maraş (Varosha), die nach der Friedensoperation auf Zypern zur Militärzone erklärt wurde, ist seit 1974 für zivile Besiedelung gesperrt. Die Region stand zwischen 1974 und 1990 unter dem Kommando der türkischen Friedenstruppen auf Zypern und wurde 1990 an die Sicherheitskräfte der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) übergeben. Die Causa der abgesperrten Region um Maraş wurde international immer wieder diskutiert. Diesbezüglich stechen zwei wesentliche Punkte heraus: Zum einen die Sperre für eine zivile Besiedelung aufgrund des militärischen Status und zum anderen das Thema der Eigentumsansprüche jener Griechen, die während der Operation die Region verließen. Während des Besuchs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und seiner Delegation in der vergangenen Woche wurde eine neue Initiative der Türkei, die mit den Operationen von 1974 und ihrer Position ihrem Anspruch als Garant für den Frieden in der Region gerecht wird, für eine dauerhafte Lösung in Zypern im Allgemeinen und im Speziellen zur Maraş-Frage aus erster Hand verkündet. Demnach sollen zunächst 3,5% der Stadt als Pilotprojekt besiedelt werden. Mit diesem Pilotprojekt geht eine schrittweise Lösung einher, die darauf abzielt, die als Krise eingestufte Problematik zu überwinden.

Regionaler und internationaler Hintergrund der Frage

Die Türkische Republik Nordzypern verabschiedete in Bezug auf die Maraş-Frage mit größtmöglicher Sensibilität 2005 das Gesetz zu Eigentumsimmobilien. Daraufhin wurde 2006 die Kommission für Entschädigungen des Eigentums der griechischen Zyprioten gegründet. Gleichzeitig wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EUGH) anerkannt, dass Anträge, die an diese Entschädigungs-Kommission gestellt werden, als Voraussetzung für die endgültige Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfswege anerkannt werden. Demnach können griechische Zyprioten diesbezüglich keinen direkten Antrag mehr an das EUGH stellen, sondern müssen erst einen Antrag bei der Kommission stellen, der nunmehr als Teil des innerstaatlichen Rechtsbehelfsweg vorgesehen ist. In diesem Sinne kann die Kommission drei Lösungen herbeiführen bzw. kann die Vorgehensweise der Kommission in drei Formen zusammengefasst werden:

1. Griechische Zyprioten können Entschädigung verlangen, wenn ihr Eigentum verstaatlicht wurde.

2. Ein Tausch mit dem Eigentum von Türken, das sich auf der südlichen Seite der Insel befindet.

3. Die Rückkehr zu ihrem Besitz und das Weiterleben unter türkischer Ägide.

Die Anträge, die bereits an die Kommission gerichtet wurden, zeigen, dass Entschädigungen und der Tausch von Eigentum bevorzugt werden. Doch die Arbeit der Kommission wird durch den Militärstatus der Region und das Verbots einer zivile Ansiedlung beeinträchtigt. Der Plan der Türkei, die Region mit einem Pilotprojekt zu öffnen, kommt einem Abrücken vom Militärstatus sowie einer zukunftsweisenden Haltung in Bezug auf die Umsetzung der Kompensationsforderungen der griechischen Zyprioten und der Stärkung des regionalen Friedens gleich. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verurteilte die Pläne der Türkei, wobei der Ansatz des UN-Sicherheitsrates letztlich darauf abzielt, das langwierige und ungelöste Problem so zu belassen, wie es ist. Nach Ausrufung der Türkischen Republik Nordzypern 1983 und ihrer Anerkennung durch die Türkei am 11. Mai 1984 wurde durch den UN-Sicherheitsrat mit der Resolution Nummer 550 entschieden, dass nur Anwohner von Maraş im Rahmen der Siedlungspolitik Ansprüche auf das Gebiet erheben dürfen und des Weiteren Maraş in die Verwaltung der UN überzugehen habe. Diese Entscheidung des UN-Sicherheitsrates basierte, wie auch die jüngste Entscheidung, auf einem Antrag der griechischen Seite. Auch die EU schwächt den Friedensprozess, indem sie eine Antitürkei-Politik verfolgt und an der verfahrenen Situation in Maras festhält. Das türkische Außenministerium wies den Beschluss des UN-Sicherheitsrates zu Maras als unangebracht zurück, da das Pilotprojekt das Privateigentum der griechischen Zyprioten unberührt belasse, der zu öffnende Teil nicht zum Verkauf vorgesehen sei und sich letztlich am Status der Region nichts ändere. Schlussendlich liegt Maras innerhalb der Grenzen der Türkischen Republik Nordzypern, und im Rahmen des Forschungs- und Auswertungsprojekts der Stiftungsimmobilien in Zypern wurden zwischen 1971 und 1974 zweitausendzweihundert Stiftungsimmobilien registriert. Die Türkei wird ihre konstruktive Politik in Bezug auf die territoriale Souveränität der Türkischen Republik Nordzypern und die objektive Bewertung der Ansprüche der Eigentümer in Maras beibehalten. Zudem steht der Teil von Maras, der mit einem Pilotprojekt wiedereröffnet werden soll, in keinerlei Widerspruch zu den bekannten Entscheidungen des UN-Sicherheitsrates.

Die konstruktive Politik der TRNZ und der Türkei bezüglich des gesperrten Maras-Gebietes und der neue Prozess

Die TRNZ und die Türkei haben zum abgesperrtem Maraş-Gebiet eine gemeinsame Haltung. Die Zypernpolitik der Türkei orientiert sich in erster Linie an der Bewahrung des regionalen Friedens und dem Schutz der Rechte der TRNZ. Der Ministerrat der TRNZ hat am 18. Juni 2019 die Entmilitarisierung von Maras und seine Öffnung für den Tourismus beschlossen. Diesbezüglich wurde im Oktober 2020 die Küste von Maraş für die Öffentlichkeit geöffnet und damit ein Schritt in Richtung Entmilitarisierung unternommen. Die von der Türkei nunmehr angeführte Fläche von dreieinhalb Prozent steht in keinem Zusammenhang mit Privateigentum und gilt deshalb als Pilotprojekt beim Übergang von einer Militärzone hin zu einem zivilen Areal. Auch das Ergebnis einer Studie, wonach das abgesperrte Maras sich auf dem Gebiet einer Stiftung befindet, wird den eingeleiteten Prozess beschleunigen und objektiv voranbringen. Der Aufruf des Präsidenten der TRNZ, Ersin Tatar, wonach die griechischen Zyprioten ihr Eigentum im abgesperrten Gebiet um Maras wiedererlangen und gerne auch zurückkehren können, um unter türkischer Ägide weiterzuleben, veranschaulicht ebenso die rechtskonforme und friedliche Perspektive der TRNZ und der Türkei. Die eingesetzte Kommission kann die Anträge der griechischen Zyprioten erst im Lichte dieser neuen Entwicklungen bearbeiten, da das aus dem Jahr 2005 stammende Gesetz vorsieht, dass für diese Region zunächst der Status als Militärgebiet geändert und das Areal für eine zivile Besiedlung geöffnet wird. Dadurch leitet die TRNZ einen transparenten Prozess ein, der den griechischen Zyprioten den Weg ebnet, sich mit ihren Ansprüchen an den EUGH zu wenden.

In Anbetracht der aktuellen Umstände wurde aus Sicht der TRNZ und der Türkei eine vernünftige, friedliche und rechtskonforme Lösung entwickelt, bei der sowohl die Hoheitsrechte der TRNZ als auch die Forderungen der im Süden lebenden griechischen Zyprioten, die Eigentum in Maras besitzen, gewahrt werden können. Für diese Politik, die gemeinsam mit einem Pilotprojekt hinsichtlich der Öffnung von dreieinhalb Prozent des Gebietes umgesetzt wird, kommt ein vernünftiges Modell für Stiftungsliegenschaften zum Zuge, das eine gesetzliche Regelung umsetzt und den Weg für die Kommission für Eigentümer freimacht. Auf diese Weise kann sowohl die Entmilitarisierung der Region vorangebracht als auch den Forderungen der griechischen Zyprioten gesetzeskonform entsprochen werden.

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