24.11.2021, Sachsen, Dresden: Auf einem Schild an der Tür eines Geschäfts wird auf die 2G-Regel hingeweisen. (dpa)
Folgen

Die Zahl der binnen eines Tages ans Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Corona-Neuinfektionen hat abermals einen neuen Höchststand erreicht. Zudem stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des RKI vom frühen Mittwochmorgen erstmals seit Beginn der Pandemie über 400. Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Virus treten derweil in Deutschland vielerorts neue Maßnahmen in Kraft. Ferner gilt ab Mittwoch das geänderte Infektionsschutzgesetz, das am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen schärfere Regeln vorsieht. Rufe nach schärferen Maßnahmen werden bereits lauter.
Den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche gab das Institut mit 404,5 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 399,8 gelegen, vor einer Woche bei 319,5 (Vormonat: 106,3). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 66 884 Corona-Neuinfektionen - im Vergleich zu 52.826 Ansteckungen vor genau einer Woche. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 04.05 Uhr wiedergeben.
Verschärfte Corona-Regeln in mehreren Bundesländern
In mehreren Bundesländern gelten ab Mittwoch 2G-Regeln - das heißt Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Mehrere Landeskabinette haben dazu ihre Verordnungen angepasst.
In Nordrhein-Westfalen werden derweil flächendeckend 2G-Regeln wirksam, so müssen etwa in Diskotheken, Clubs oder auf Karnevalsfeiern selbst Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus).
Auch in Baden-Württemberg brauchen Geimpfte und Genesene bei Veranstaltungen sowie in Bars und Clubs den zusätzlichen negativen Testnachweis. Zudem dürfen Ungeimpfte in Hotspots künftig nachts nur noch mit triftigem Grund vor die Tür und haben zudem keinen Zutritt mehr zu den meisten Geschäften - die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln ist davon ausgenommen.
Bayern führt mit Ausnahme des Handels überall die 2G-Regel ein, in vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt 2G plus. Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit wenigen anderen Personen treffen. Clubs und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur bis 22.00 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. In Kultur und Sport gilt eine Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern. In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 müssen Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten dicht machen.
Weitgehende 2G-Regeln gelten nun auch in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Brandenburg weitet diese auf den Einzelhandel aus, ausgenommen sind Supermärkte und andere Läden des täglichen Bedarfs. Weihnachtsmärkte werden geschlossen. Auf Ungeimpfte kommen strenge Kontaktbeschränkungen zu.
Debatte um Impfpflicht geht weiter
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, ist für eine allgemeine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen. „Eine allgemeine Impfpflicht bedeutet einen Eingriff in die Grundrechte jedes einzelnen Menschen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Gegenüber stark die Freiheit der gesamten Gesellschaft betreffenden Maßnahmen wie wiederkehrenden Lockdowns mit starken Kontaktbeschränkungen und gravierenden Folgen insbesondere für Kinder, aber auch ökonomischen Konsequenzen, stellt eine Impfpflicht jedoch das mildere Mittel dar.“ Zu klären sei aber, wie diese am besten durchgesetzt und kontrolliert werden könne. Dafür brauche es die Expertise von Wissenschaftlern und des Deutschen Ethikrats.
Die stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats, Susanne Schreiber, sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch), eine allgemeine Impfpflicht könne je nach Dramatik der Lage „aus ethischer Sicht nicht mehr grundsätzlich abgelehnt werden“. Sie berge zwar die Gefahr, durch ihren bevormundenden Charakter die freiwillige Akzeptanz von Impfungen zu senken. „Im Moment können wir jedoch nicht ignorieren, dass sich die pandemische Lage massiv zuspitzt.“
CDU-Politiker Friedrich Merz sieht eine Impfpflicht skeptisch, betrachtet aber einen weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte als verhältnismäßig. Wer nicht geimpft oder genesen sei, solle „nur noch zur Apotheke, in den Supermarkt und zum Arzt“ können, sagte Merz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch). Es müsse gelten: „Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal.“
Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft
Zugang zu Betrieben sollen ab diesem Mittwoch zudem flächendeckend nur noch Beschäftigte bekommen, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Das gilt auch für Fahrgäste in Bussen und Bahnen. Wer auffliegt, muss an der nächsten Station aussteigen. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Schnelltest oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz, das diese neuen Maßnahmen vorsieht, soll bereits am 9. Dezember in einer Bund-Länder-Runde evaluiert und gegebenenfalls nachgeschärft werden.
Laut dem geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnte das Treffen durchaus auch schon vorher stattfinden. „Wir werden früher handeln müssen. Wir sehen ja, dass in Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen die Lage sehr ernst ist. Wir müssen wohl erstmals Patienten in großem Stil innerhalb Deutschlands verlegen.“ Schärfere Maßnahmen für Veranstaltungen, Bars und Clubs müssten geprüft werden. Auf die Frage, ob er einen Teil-Lockdown ausschließe, sagte Spahn: „Ausschließen sollte man in dieser Lage gar nichts, so bitter das ist.“

dpa