Das Gesundheitsministerium verteidigt das geplante Aus für kostenlose Corona-Tests. (AFP)
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Das Bundesgesundheitsministerium hat sein Vorhaben verteidigt, die kostenlosen Corona-Tests für jedermann im Oktober auslaufen zu lassen. Es könnten sich mittlerweile alle impfen lassen, deshalb müssten die Tests nicht dauerhaft vom Steuerzahler finanziert werden, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch in Berlin. FDP und Linke kritisierten das beabsichtigte Aus für die kostenlosen Tests als „unsozial“. Das Gesundheitsministerium nennt in einem Strategiepapier neben dem Aus für die kostenlosen Tests weitere Kontaktbeschränkungen und die Beibehaltung der Maskenpflicht als weitere mögliche Maßnahmen. In einem Strategiepapier heißt es, die kostenlosen Bürgertests hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle zu brechen". Als mögliche Daten für das Auslaufen der Kostenerstattung werden der 11. und der 18. Oktober genannt. Nur bei Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, sollten die Kosten für die Schnelltest weiter übernommen werden.

FDP und Linke kritisieren Vorhaben

Mit dem Ende der Kostenerstattung würden viele Menschen von gesellschaftlicher Teilnahme ausgeschlossen, sagte hingegen FDP-Vize Wolfgang Kubicki der „Passauer Neuen Presse“ vom Mittwoch. Der Bundestagsvizepräsident sprach von einem „Druckmittel, um Menschen zum Impfen zu zwingen“, und warf die Frage auf: „Was soll denn eine Familie mit zwei Kindern tun, wenn sie in ein Restaurant will? Soll sie zunächst 48 Euro für Tests auf den Tisch legen?“. Auch die Linke forderte eine Beibehaltung der kostenlosen Tests. „So lange es Testpflichten gibt, muss es kostenlose Tests geben“, sagte Bundesgeschäftsführer Jörg Schindler den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Abschaffung kostenloser Tests ist im höchsten Maße unsozial.“ Es hätten noch längst nicht alle Gelegenheit gehabt, sich impfen zu lassen, „und einige Wenige werden sich aus gesundheitlichen Gründen auch langfristig nicht impfen lassen können“. In dem Strategiepapier wird außerdem vorgeschlagen, die Pflicht zum Tragen von medizinischen Schutzmasken im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und dem Einzelhandel beizubehalten, und zwar auch für Geimpfte und Genesene.

3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet

Unabhängig von der Inzidenz soll ab Anfang oder Mitte September 2021 die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich sein. Genannt werden dabei die Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport im Innenbereich, Veranstaltungen im Innenraum sowie Großveranstaltungen drinnen und draußen. Insbesondere für Ungeimpfte könnten „erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden“, heißt es in dem Strategiepapier weiter. „Dazu zählen insbesondere Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme beziehungsweise der Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie.“ (2G statt 3G). „Generell können und müssen Geimpfte und Genesene aufgrund des deutlich reduzierten Risikos für sich und andere nicht mehr den gleichen Beschränkungen unterliegen wie nicht-geimpfte Personen“

„Rechtzeitige Auffrischimpfungen“ in Alten- und Pflegeheimen geplant

Auch in Kitas und Schulen hält das Gesundheitsministerium besonderen Schutz für notwendig. „Auch wenn es bei Kindern und Jugendlichen kaum zu intensivpflichtigen Fällen und nur sehr selten zu Todesfällen kommt, ist das Phänomen von Long Covid in seinen Ausmaßen und Folgen, wie auch bei den Erwachsenen, noch nicht abschließend untersucht.“ Verwiesen wird in dem Strategiepapier daher auf bestehende Empfehlungen für Test-, Lüftungs- und Hygienekonzepte in den Schulen. Da bei steigender Inzidenz auch wieder mit vermehrten Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen zu rechnen sei, planten Bund und Länder dort „rechtzeitige Auffrischimpfungen“.

AFP