Der Bundestag hat die Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege beschlossen. Für das Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung am Freitag 571 der 689 teilnehmenden Abgeordneten. Dagegen stimmten 80 Volksvertreter, es gab 38 Enthaltungen.
Die Neuregelung sieht eine Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie etwa in Arztpraxen vor. Zudem sollen künftig auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen.
Mit dem neuen Gesetz können die Länder darüber hinaus Schließungen von Clubs und Diskotheken, aber auch von Restaurants anordnen. Die Neuregelung soll am Freitag auch noch vom Bundesrat gebilligt werden, der dafür zu einer Sondersitzung zusammenkommt.
In der abschließenden Debatte vor der Abstimmung hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und andere Vertreter der Ampel-Koalition die Neuregelung verteidigt. Die Union stimmte zwar ebenfalls für das Gesetz, warf der Koalition aber vor, die Bevölkerung durch die zahlreichen Gesetzesänderungen zu verunsichern.
10 Dez. 2021
Bundestag beschließt Impfpflicht für Heime und Krankenhäuser
Beschäftigte in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege müssen sich künftig an die Impfpflicht halten. Das dazugehörige Gesetz, das der Bundestag am Freitag beschlossen hat, ermöglicht zudem die Schließung von Clubs und Diskotheken.
AFP
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