Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will im Kampf gegen Hass im Internet den Nutzern mehr Rechte geben. Unter anderem sollten sich User leichter gegen Entscheidungen der Plattformanbieter für oder gegen eine Löschung eines bestimmten Beitrags wehren können, sagte eine Ministeriumssprecherin der Nachrichtenagentur AFP. Sie bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Der Sprecherin zufolge wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) am Mittwoch in die Ressortabstimmung gegeben. Darin ist demnach vorgesehen, dass Nutzer sich leichter als bisher wehren können, wenn einer ihrer Beiträge von einer Plattform wie zum Beispiel Facebook gelöscht wurde. Umgekehrt sollen sich auch Nutzer leichter beschweren können, wenn sie ein Posting als rechtswidrig gemeldet haben, dieses aber nicht entfernt wurde. Daneben soll laut der Sprecherin im NetzDG deutlicher gemacht werden, dass die Wege für das Melden problematischer Postings leicht verständlich und einfach zugänglich sein müssen. Auch zu den Zuständigkeiten für bestimmte Beschwerden soll es Klarstellungen geben. Schließlich soll der Gesetzentwurf der Sprecherin zufolge auch die Grundlage dafür schaffen, dass „unparteiische Schlichtungsstellen“ zu dem ganzen Komplex eingerichtet werden können.
Unterstützung von der Union - Kritik von den Grünen und der FDP
Aus der Union kam grundsätzliche Zustimmung zu Lambrechts Entwurf. Die Ministerin setze die in der Koalition verabredete Weiterentwicklung des NetzDG um, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU). Es sei „gut, wenn Meldewege künftig nutzerfreundlicher ausgestaltet werden“. Auch der Vorschlag eines Schlichtungsprozesses sei „ein guter Ansatz“.
Luczaks Fraktionskollege Carsten Müller (CDU) kündigte dennoch „einige Ergänzungsvorschläge“ zu Lambrechts Vorlage an. So setze die Union etwa „auf Anreize durch die sozialen Netzwerke zur Verwendung von Klarnamen“.
Grüne und FDP kritisierten, Lambrecht lege eine Gesetzesnovelle vor, ohne zuvor eine umfassende Evaluation vorgenommen zu haben. Die Grünen-Verbraucherpolitikerin Renate Künast erklärte in Berlin, ein geordnetes Verfahren „sieht allerdings anders aus“.
Sie begrüßte zugleich einige Inhalte von Lambrechts Vorlage, etwa die Pläne für einfachere Meldewege. „Das alles nützt aber nichts, wenn Ermittlungsbehörden und vor allem Gerichte nicht aufgerüstet werden, denn hier werden massenweise Fälle hängen bleiben“, gab Künast zu bedenken.
Der FDP-Digitalpolitiker Manuel Höferlin sagte dem „Handelsblatt“, Lambrecht habe offensichtlich die Evaluierung des NetzDG nicht abwarten wollen. Stattdessen presche sie „mit einem Gesetzentwurf nach vorne, der erneut jeden Respekt vor digitalen Bürgerrechten vermissen lässt“.