Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse zurückgewiesen. Sie seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen verhältnismäßig gewesen.
Braun fordert erneut Bundesnotbremse
Vor den nächsten Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise hat der amtierende Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) seine Forderung nach einer erneuten Bundesnotbremse bekräftigt. „Einen allgemeinen Lockdown, wie wir den im letzten Jahr gesehen haben mit Schließung für alles, halte ich nicht für erforderlich“, sagte Braun am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“.
„Aber dass wir die epidemische Notlage nicht mehr haben, was bedeutet, dass man in den Kreisen, die jetzt die höchste Inzidenz haben von teilweise über 2000, nach dem jetzt geltenden Infektionsschutzrecht keine Schließung mehr der Gastronomie anordnen kann oder von Veranstaltungen, das finde ich nicht in Ordnung“, sagte Braun. „Deshalb wäre es richtig, die epidemische Notlage auszurufen, weil wir hatten sie eigentlich die ganze Zeit“, sagte Braun.
Mehr zum Thema: Ausbreitung von Omikron-Variante: Bund und Länder beraten über Corona-Lage
30 Nov. 2021
Ausgangssperren: Verfassungsbeschwerden gegen „Bundesnotbremse“ gescheitert
Die Eingriffe in die Grundrechte unter dem Banner der Corona-Bekämpfung sind laut Bundesverfassungsgericht verhältnismäßig gewesen. Kanzleramtsminister Helge Braun fordert vor den nächsten Bund-Länder-Beratungen nun eine erneute Bundesnotbremse.
TRT Deutsch und Agenturen
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