Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck aus Prenzlau hat nach eigenen Angaben mehreren rechtsextremen Gruppierungen Geld gespendet. Dabei handelt es sich um Steuermittel, die der Bundestag als Pauschale an Abgeordnete zahlt. Die Rede ist von monatlich 4560,59 Euro steuerfreier Pauschale zur Deckung von Kosten, wie „rbb24“ berichtet. Mit der Aufwandspauschale sollen eigentlich unter anderem Büro- und Fahrtkosten, Repräsentationsaufwand oder Wahlkreisbetreuung finanziert werden.
Mindestens 1800 Euro für Agitation und Propaganda
Auf Twitter teilte Gnauck Anfang der Woche mit, seine Pauschale an verschiedene Organisationen gespendet zu haben. Insgesamt 800 Euro seiner Pauschale gingen an den Oikos Verlag, 500 Euro an die Organisation „Ein Prozent für unser Land“, weitere 500 Euro an die „Fluthilfeaktion des Compact-Magazins“.
Auffällig dabei ist, dass die Steuergelder ausschließlich an Gruppierungen gingen, die durch ihre radikale Ausrichtung zum Teil sogar das Interesse des Verfassungsschutzes auf sich gezogen haben. Gegenüber dem „Nordkurier“ bestätigte Gnauck am Mittwoch seine Spenden an extrem rechte Organisationen. Diese halte er politisch nicht für problematisch. „Unterstützungswerten Projekten, die sich für den Erhalt unserer Heimat einsetzen, werde ich immer unter die Arme greifen“, erklärte Gnauck.
Abgeordnete treffen keine Belegspflichten
Laut „rbb24“ werden „Ein Prozent“ und das Compact-Magazin seit dem letzten Jahr vom Verfassungsschutz als rechtsextreme Verdachtsfälle eingestuft. Auch der Oikos Verlag, der die nach Meinung von Kritikern ökofaschistische Tendenzen aufweisende Zeitschrift „Die Kehre“ herausgibt, werde von Jonas Schick, einem ehemaligen Mitglied der rechtsextremen „Identitären Bewegung“, betrieben.
Bundestagsabgeordnete dürften die Aufwandspauschale eigentlich nur für die angegebenen Zwecke verwenden. Die tatsächlichen Ausgaben ließen sich der Presseabteilung des Bundestages zufolge allerdings nicht überprüfen. Abgeordnete seien gegenüber der Bundestagsverwaltung nicht verpflichtet, Kosten durch Einzelnachweise zu belegen.