Symbolbild: Eine Bundeswehruniform (dpa)
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Entlassung eines Zeitsoldaten aus der Bundeswehr unter anderem wegen rechtsextremen Inhalten auf seinem Handy als rechtens eingestuft. Er habe gegen seine Dienstpflicht verstoßen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

2019 war dem Soldaten laut übereinstimmenden Medienberichten vorgeworfen worden, in einem Sicherheitsbereich unzulässigerweise gefilmt oder fotografiert zu haben. Daraufhin habe er sein Handy für die entsprechenden Ermittlungen freiwillig dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) übergeben. Dieser habe dabei etwa rechtsextreme, rassistische und nationalsozialistische Inhalte entdeckt.

Weil der MAD eine rechtsextreme Gesinnung des Zeitsoldaten erkannte, wurde er als Konsequenz aus der Bundeswehr entlassen. Auch ein Verstoß gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutzbereich wurde als erwiesen angesehen.

Gegen die gescheiterte Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz kann der Soldat in Berufung gehen.

TRT Deutsch