Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und eine Klage des SPD-Politikers gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen. Dieser hatte ihm im Mai 2022 einen Teil seiner Sonderrechte entzogen und sein Büro stillgelegt. Schröder wollte mit seiner Klage erreichen, dass ihm wieder Büro samt Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Aus seiner Sicht war der Beschluss rechtswidrig. Das Gericht sah das anders.
Schröder war bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in der Hauptstadt nicht anwesend. Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte - und von grundsätzlicher Bedeutung. Es ist zu erwarten, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht.
Der Politiker war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Bevor ihm ein Teil der Sonderrechte entzogen worden war, hatte er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden - auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben.
In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit.
Es war seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland üblich, dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Diese wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren. Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grünen und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.