Ex-Wirecard-Chef Braun muss persönlich vor Ausschuss in Berlin aussagen (dpa)
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Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun muss am Donnerstag doch persönlich vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies seine Anträge dagegen zurück, da „die beanstandeten Maßnahmen rechtmäßig und insbesondere mit Blick auf die vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht unverhältnismäßig“ seien, wie das Gericht am Dienstagabend in Karlsruhe mitteilte. Braun wollte nicht aus der U-Haft in Bayern nach Berlin reisen und begründete das mit dem Corona-Risiko. (Az. 3 ARs 14/20) Der parlamentarische Untersuchungsausschuss soll mögliche Versäumnisse der Bundesregierung und der Behörden im Fall Wirecard aufklären. Das Zahlungsdienstleistungsunternehmen hatte Ende Juni Insolvenz angemeldet. Es soll jahrelang seine Bilanzen gefälscht haben. Insgesamt 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten in Asien liegen sollten, sind nicht auffindbar. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.

BaFin-Chef: Kein Insiderverdacht bei Handel von Wirecard-Aktien

Beim Handel von Wirecard-Aktien durch BaFin-Mitarbeiter gibt es laut Finanzaufsichtschef Felix Hufeld keinen Verdacht auf Insiderhandel. Nach derzeitigem Stand könne ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter der BaFin Insiderhandel betrieben hätten, sagte Hufeld am Dienstag bei einer Podiumsdiskussion beim Wirtschaftsgipfel der „Süddeutschen Zeitung“. Die Mitarbeiter, die mit Wirecard-Aktien gehandelt hätten, hätten nichts unrechtes getan. Zur Zeit laufe noch eine unabhängige Prüfung der Handelsgeschäfte. Im Oktober habe die Behörde ihren Mitarbeitern generell Geschäfte mit Einzelaktien untersagt.

Hufeld lehnte es ab, sich bei dem „Financial Times“-Journalisten Dan McCrum zu entschuldigen, der frühzeitig über Unregelmäßigkeiten in der Wirecard-Bilanz berichtet hatte. Die BaFin hatte McCrum wegen des Verdachts auf Marktmanipulation in Zusammenarbeit mit Anlegern angezeigt. „Ich finde das obszön, ein solches Ansinnen, und weise das mit aller Entschiedenheit zurück“, sagte er. Er finde es nicht akzeptabel, dass sich eine Finanzaufsichtsbehörde für eine Handlung entschuldigen solle, die sie nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis von Informationen einer großen deutschen Staatsanwaltschaft vollzogen habe.

Wirecard-Insolvenzverwalter berichtet bei erster Gläubigerversammlung

Knapp fünf Monate nach dem Auffliegen des mutmaßlichen Milliardenbetrugs beim ehemaligen Dax-Konzern Wirecard steht am Mittwoch die erste Gläubigerversammlung bei dem insolventen Unternehmen auf der Tagesordnung. Das Münchner Amtsgericht hat dafür eigens den Löwenbräukeller reserviert, eine der derzeit coronabedingt geschlossenen großen Gaststätten in der bayerischen Landeshauptstadt.

Insolvenzverwalter Michael Jaffé will den Gläubigern dabei sein weiteres Vorgehen erläutern. Wirecard hatte vor dem Insolvenzantrag im Juni Scheingeschäfte mit erfundenen Buchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt. Der Schaden für Banken und Investoren ist nach Berechnungen der Münchner Staatsanwaltschaft jedoch noch weitaus höher: Mutmaßlich sind über drei Milliarden Euro verloren. Der Insolvenzverwalter hat beim Verkauf einzelner Unternehmensteile und Tochtergesellschaften dem Vernehmen nach bisher etwa 500 Millionen Euro erlöst. Dass Jaffé die verlorenen Milliarden in Gänze wieder hereinholen kann, gilt als quasi ausgeschlossen. Eine Hauptfrage der Gläubiger wird sein, mit welcher Quote der Insolvenzverwalter rechnet - also wieviel Geld am Ende für die Gläubiger zurückgeholt werden könnte. Forderungen anmelden können auch Aktionäre, die Verluste mit Wirecard-Aktien erlitten haben. Allerdings rangieren bei Pleiten von Aktiengesellschaften die Aktionäre mit ihren Ansprüchen weit hinten. Da neben der Wirecard Muttergesellschaft auch sechs Tochtergesellschaften Insolvenz angemeldet haben, hat das Amtsgericht insgesamt sieben Gläubigerversammlungen angesetzt, die zwei Tage lang dauern sollen. Den Auftakt macht der Termin für die Muttergesellschaft Wirecard AG.

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