Beleidigungen und Benachteiligungen von Menschen wegen ihrer Hautfarbe sind nach den Erfahrungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch in Deutschland weit verbreitet. „Diskriminierung ist ein alltägliches Phänomen. Das kann ich aus unserer Erfahrung sagen“, sagte der kommissarische Leiter Bernhard Franke. „Uns gibt es seit 2006, und wir haben ungefähr 28.000 Anfragen seitdem erhalten.“ Das spreche dafür, dass es nicht um Einzelfälle gehe.
„Nach unseren Erfahrungen stehen an erster Stelle Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft oder einer rassistischen Zuschreibung diskriminiert sehen“, sagte Franke vor dem Hintergrund der Diskussion um das am Donnerstag beschlossene Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Sie machten etwa ein Drittel der gesamten Anfragen aus. „An zweiter und dritter Stelle stehen Geschlechterdiskriminierung und Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung. Das sind die drei großen Gruppen.“ Dann folgten Diskriminierungen wegen Religion, der sexuellen Identität, des Alters und der Weltanschauung.
Das neue Berliner Gesetz gelte für die Verwaltung
Im Arbeitsleben und im gesamten zivilrechtlichen Bereich gelte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sagte er. „Da können Menschen, die diskriminiert werden, schon jetzt Schadenersatz gegenüber dem Diskriminierer geltend machen, also dem Arbeitgeber oder dem Vermieter einer Wohnung.“
Das neue Berliner Gesetz gelte dagegen für die Verwaltung. „Da gab es bislang eine Lücke. Es konnte zwar jemand feststellen lassen, dass öffentlich-rechtliches Handeln rechtswidrig war, aber es war nicht so klar geregelt, welche Ansprüche er hat, etwa wenn er bei einer Polizeikontrolle diskriminiert wird. Dann konnte das Verwaltungsgericht feststellen, die Kontrolle war rechtswidrig, aber es folgte daraus nicht unmittelbar ein Entschädigungsanspruch.“
Das neue Gesetz gilt als umstritten. Kritiker warnen unter anderem, es werde zu einer Klagewelle führen und stelle die Beschäftigten der Verwaltung, insbesondere die Polizisten, unter Generalverdacht.