Seit dem heutigen Dienstag ist der 3G-Nachweis am Arbeitsplatz österreichweit auch in der Praxis Pflicht. Die Verordnung trat am 1. November in Kraft – da war in Österreich allerdings Feiertag. Konkret bedeutet die Regelung: Arbeitnehmer müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wer das nicht nachweisen kann, darf nicht an seinen Arbeitsplatz.
Arbeitgeber muss stichprobenartig überprüfen
Derzeit gelten auch noch Antigentests als tauglicher Nachweis, bald werden laut Minister Wolfgang Mückstein aber nur noch PCR-Tests akzeptiert. Ein Entgegenkommen stellt dabei noch eine 14-tägige Übergangsfrist dar: Bis 14. November können alle, die in der Arbeitsstätte keinen Nachweis dabei haben, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Arbeitgeber müssen in Zukunft die Einhaltung der Regel am Arbeitsort nur stichprobenartig überprüfen. Bei Verstößen drohen für Arbeitnehmer Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro. Für Arbeitgeber wird es teurer: Sie müssen bis zu 3600 Euro zahlen.
Arbeitnehmer müssen stets einen gültigen 3-G-Nachweis in elektronischer oder Papierform am Arbeitsplatz mitführen und ihn vorzeigen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Wird der 3G-Nachweis „beharrlich“ verweigert, kann dies sogar ein Kündigungsgrund sein. Der Arbeitgeber kann jedenfalls den Mitarbeiter ohne Bezüge nach Hause schicken, bis ein 3-G-Nachweis erbracht wird oder Homeoffice angeordnet wurde.
Vor Ort in Graz: Lange Schlangen für Tests
Vor den Apotheken in Österreichs zweitgrößter Stadt Graz, die Corona-Tests durchführen, bildeten sich teils lange Schlangen, wie „Krone.at“ berichtet. Egal ob in der Heinrichstraße, in der Annenstraße oder am Jakominiplatz – überall musste man auf seinen Test warten. Im Bundesland Steiermark, dessen Hauptstadt Graz ist, sind erst gut 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung geimpft. Ein gutes Drittel muss sich also nun regelmäßig testen lassen, um am Arbeitsplatz erscheinen zu können.
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