Archivbild. Susanne Raab (ÖVP), Österreichs Frauenministerin, gibt ein Pressestatement. (dpa)
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Österreichs Regierung hat erste Entwürfe der nach dem Anschlag von Wien geplanten Anti-Terror-Gesetze besprochen. Das angekündigte Verbot des politischen Islams soll als Verbot religiös motivierter extremistischer Verbindungen umgesetzt werden. Damit soll das Gesetz verfassungskonform bleiben und Grundrechte wahren, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) auf einer Pressekonferenz nach dem Ministerrat am Mittwoch erläuterte.

Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) betonte allerdings mehrfach, dass das Gesetz klar auf den politischen Islam abziele, der in den Gesetzesmaterialien umfassend beschrieben sei. Erst vor wenigen Tagen hatte Österreichs Verfassungsgerichtshof ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen an Grundschulen gekippt, das aus Sicht der Richter klar auf muslimische Kopftücher gemünzt war und mit der Fokussierung auf eine Religion unter anderem das Gleichbehandlungsgebot verletzte.

Außerdem sollen nach dem Gesetzespaket, das nun in eine sechswöchige Begutachtung geht, Symbole mehrerer Organisationen verboten werden – neben denen religiöser Extremisten auch die der rechtsextremen „Identitären Bewegung“. Auch die elektronische Überwachung, ein Gefährderregister und lebenslanges Waffenverbot für terroristische Straftäter sowie ein Imame-Verzeichnis sind Bestandteil des Pakets.

Das von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigte „lebenslange Wegsperren“ von Terror-Verurteilten im Maßnahmenvollzug – einer Art Sicherheitsverwahrung – wurde für ein zweites Gesetzespaket im kommenden Jahr aufgeschoben. Darin sollen dann auch Erkenntnisse der einberufenen Untersuchungskommission zum Attentat einfließen.

Ein 20-jähriger Österreicher, der wegen versuchten Ausreise zur Terrormiliz Daesh vorbestraft und auf Bewährung frei war, hatte Anfang November in Wien mit Schüssen in einem Ausgehviertel vier Menschen getötet und mehr als 20 verletzt. Anschließend waren Vorwürfe über Versäumnisse der Behörden laut geworden, darunter Fehler in der Überwachung nach einem versuchten Munitionskauf im Ausland.

dpa