Die UN-Kulturorganisation UNESCO verzeichnet auf ihrer Welterbeliste derzeit 1121 schützenswerte Natur- und Kulturstätten in 167 Ländern. Deutschland hat insgesamt 46. Dazu gehören der Kölner und der Aachener Dom, die Altstadt Lübecks, Schlösser und Parks in der Region Potsdam-Berlin, die Klosteranlage Maulbronn, das Bauhaus und seine Stätten in Weimar und Dessau, der Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen, das Wattenmeer, alte Buchenwälder in Deutschland oder die Hamburger Speicherstadt. Weltweit stehen unter anderen die Pyramiden von Gizeh in Ägypten, die Akropolis von Athen und der Grand Canyon in den USA unter besonderem Schutz.
Kriterien für die Anerkennung als Welterbe sind „der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellt“, so die UNESCO. Staaten mit Welterbestätten verpflichten sich, diese zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Das Welterbekomitee überprüft regelmäßig den Erhaltungszustand und bittet um Verbesserungsmaßnahmen, wenn es „den außergewöhnlichen universellen Wert“ gefährdet sieht. Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus Vertretern der Staaten zusammen, die der Welterbekonvention beigetreten sind.
Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Liste sowie über Erweiterungsanträge. Vom 16. Juni bis 31. Juli findet online die 44. Sitzung des Komitees statt und behandelt 40 Nominierungen für die Welterbeliste. Dazu zählen unter anderem die Regenwälder und Feuchtgebiete der Region Kolchis in Georgien, die Bergbaulandschaft von Rosia Montana in Rumänien und das Anwesen des Landschaftsarchitekten Roberto Burle Marx in Rio de Janeiro. Deutschland ist an fünf Nominierungen beteiligt.