Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat vor zwanzig Jahren in Kraft. Es soll Menschen unter anderem vor Diskriminierung aufgrund ihrer Religion oder ethnischen Herkunft, aus rassistischen Beweggründen sowie wegen ihres Alters oder Geschlechts schützen. Nun plant die Bundesregierung die erste größere Reform des Gesetzes. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Leider gehen die im Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Anpassungen jedoch nicht weit genug und drohen als zahnloser Reformversuch zu verpuffen.
Mutige Reform angesichts des Rechtsrucks und anstehender Landtagswahlen wichtiger denn je
Gerade in einem zunehmend angespannten und polarisierten politischen Umfeld ist solch eine politische Botschaft von fataler Wirkung. Denn Gesetzgebung zum Thema Diskriminierung ist nie nur ein abstraktes Thema, sondern beeinflusst unmittelbar die Lebensrealitäten von Betroffenen, formt soziale Normen und bestimmt maßgeblich das soziale Miteinander einer Gesellschaft.
Insbesondere im Kontext des beobachtbaren gesellschaftlichen Rechtsrucks in weiten Teilen der deutschen Gesellschaft ist ein effektiver Rechtsschutz gefährdeter Gruppen essenziell. Ein weitreichendes und wirksames AGG bildet einen wichtigen Bestandteil der politischen und gesellschaftlichen Brandmauer gegen extremistische und radikale gesellschaftliche Strömungen, die den Diskriminierungsschutz zu untergraben versuchen. Bei den anstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Schleswig-Holstein hat die AfD nicht nur eine realistische Chance, als stärkste Kraft in die Landesparlamente einzuziehen, sondern womöglich auch eine absolute Mehrheit zu erringen.
Die möglichen Folgen einer solchen Machtverschiebung für den Rechtsschutz sind greifbar. Schauen wir uns beispielsweise den als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Landesverband der AfD Sachsen-Anhalt an. Wenn AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wettert, dass sich „das Straßenbild ändern müsse“ und Menschen mit Fluchthintergrund abwertet, dann kann man sich die politischen Konsequenzen ausmalen. Ein Blick auf das Wahlprogramm offenbart zudem ein offensichtlich antimuslimisches und rassistisches Weltbild. Eine AfD-geführte Landesregierung könnte über das Innenministerium den Verfassungsschutz neu ausrichten oder das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bei Themen wie Antidiskriminierung, Integration und Gleichbehandlung direkt beeinflussen.
Doch in welchem Zusammenhang steht dies zur Ausgestaltung des AGG? Dafür ist ein Blick auf die Logik und Tragweite des Gesetzes nötig.
Das AGG schützt nicht ausreichend vor Diskriminierung
Mit dem AGG wurde in Deutschland erstmals ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Schutz vor Diskriminierung in der Bundesrepublik umfassend regeln sollte. Auslöser und Rahmen hierfür sind europäische Vorgaben, die Deutschland in nationales Recht umsetzen muss. Es deckt dabei das Arbeitsleben sowie Alltagsgeschäfte ab. Dazu gehören beispielsweise Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren, am Arbeitsplatz oder bei der Kündigung, aber auch beim Zugang zu Wohnraum, zum ÖPNV oder zu Bildung. Das Gesetz bestimmt zudem die rechtlichen Mittel und Wege, die Betroffenen zur Verfügung stehen, um ihren Anliegen Geltung zu verschaffen. Ohne diese Rechtsgrundlage hätten Betroffene keinen spezifischen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz und müssten sich auf schwächere Rechtsgrundlagen stützen.
Angesichts der stark steigenden Anzahl antimuslimischer Vorfälle in Deutschland ist ein effektiver Rechtsschutz wichtiger denn je. Die 4.096 dokumentierten antimuslimischen Vorfälle im Jahr 2025 – ein Anstieg um 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr – bilden dabei nur die Spitze des Eisbergs. Denn schätzungsweise melden nur vier Prozent der Betroffenen eine erlebte Diskriminierung. Im selben Zeitraum erreichte die Zahl der Anfragen wegen Diskriminierung laut Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit insgesamt 13.067 Fällen einen neuen Rekordwert. 43 Prozent davon bezogen sich auf rassistische Diskriminierung. Oder in den Worten der Bundesbeauftragten Ataman: „Rassistische Einstellungen verfestigen sich, Diskriminierungen werden heftiger.“
Gleichzeitig weist das AGG seit jeher entscheidende Schutzlücken auf. Denn mindestens ebenso wichtig ist es zu verstehen, was nicht vom AGG abgedeckt wird. So deckt es bisher nicht das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern ab. Wer also Diskriminierung im Kontakt mit Justiz und Polizei oder bei alltäglichen Behördengängen erfährt, hat nur begrenzte Möglichkeiten, die eigenen Rechte geltend zu machen. Dabei ist institutioneller Rassismus keineswegs ein Randphänomen. Laut einer vom Bundesinnenministerium geförderten Studie gaben 80 Prozent der befragten Musliminnen und Muslime an, in Behörden rassistische Diskriminierung erfahren zu haben. Lediglich 17 Prozent von ihnen wandten sich an eine Antidiskriminierungsstelle – wohl auch aus Sorge, dass eine Meldung ohne Konsequenzen bleiben würde.
In Bundesländern ohne entsprechende Antidiskriminierungsgesetze sind die Menschen in solchen Fällen nicht ausreichend geschützt. Aktuell haben nur drei Bundesländer – Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – entsprechende Gesetze erlassen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg sind entsprechende Vorhaben geplant. In den restlichen Bundesländern sind keine konkreten Änderungen vorgesehen. Somit wird diese Schutzlücke für einen Großteil der Menschen in absehbarer Zeit fortbestehen.
Was sieht die Reform vor?
Was sieht das Reformvorhaben der schwarz-roten Bundesregierung konkret vor? Zu den wichtigsten vorgesehenen Änderungen gehört die Verlängerung der Frist, innerhalb derer Betroffene ihre Rechte geltend machen können. Statt zwei soll sie künftig vier Monate betragen. Dies bleibt hinter europäischen Standards zurück, die teilweise mehrjährige Fristen vorsehen. Zudem sollen punktuelle Anpassungen im Bereich der Alltagsgeschäfte vorgenommen werden, etwa eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung auf dem Wohnungsmarkt oder in der Fahrschule. Gleichzeitig soll die Antidiskriminierungsstelle um eine Streitschlichtungsstelle erweitert werden sowie das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren als Beistand aufzutreten oder Stellungnahmen auf Ersuchen des Gerichts einzureichen. Ebenfalls soll die sogenannte „Kirchenklausel“ angepasst werden. Letztlich bleiben die vorgesehenen Änderungen marginal und beschränken sich auf Bereiche, in denen geänderte oder neue EU-Richtlinien ohnehin Anpassungen erfordern.
Neuerungen gehen nicht weit genug
Die geplanten Neuerungen zeigen, dass zentrale Schutzlücken nur unzureichend geschlossen werden oder gänzlich unberührt bleiben. Wenig überraschend kommt Kritik daran nicht nur von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Oppositionsparteien, sondern auch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes selbst. Damit kommt sie von jener Institution, die der Bund im Rahmen des AGG ins Leben gerufen hat, um als Ansprechpartnerin und Unterstützerin für Betroffene zu fungieren. So monierte die Unabhängige Bundesbeauftragte Ataman den fehlenden Schutz vor staatlichem Handeln mit folgenden Worten: „Es kann nicht sein, dass Menschen beim Einkaufen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als im Umgang mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz.“
Ein weiterer Kritikpunkt ist die ausgebliebene Anpassung in Bezug auf Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme. So forderte der Bundesrat die Bundesregierung in einer Stellungnahme auf, Diskriminierung infolge verzerrter Modellprogrammierungen oder algorithmischer Entscheidungssysteme in die Reform aufzunehmen. Dabei weisen internationale Studien auf ein signifikantes Diskriminierungspotenzial solcher Anwendungen hin. Ebenso versäumt es die Bundesregierung, die Position Betroffener durch die Einführung eines Verbandsklagerechts zu stärken. Ein solches Recht würde es Betriebsräten, Gewerkschaften, Antidiskriminierungsstellen und -verbänden ermöglichen, in Fällen von allgemeiner Bedeutung oder bei gleichgelagerten Fällen aktiv zu werden.
Breite gesellschaftliche Unterstützung – ungenutzter Rückenwind
Das zähe und unambitionierte Reformvorhaben ist besonders deshalb ernüchternd, da Befragungen durchaus darauf hindeuten, dass die Bundesregierung und der Gesetzgeber mehr Spielraum für eine mutigere Reform haben. Denn laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes befürworten 85 Prozent der Befragten einen besseren Schutz vor Diskriminierung. Sogar 88 Prozent unterstützen flächendeckende Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene. Damit verpasst die Bundesregierung die Möglichkeit, den gesellschaftlichen Rückenwind zu nutzen, um Musliminnen und Muslime sowie weitere gefährdete Gruppen besser vor Diskriminierung zu schützen. Angesichts der realen Gefahr absoluter AfD-Mehrheiten in manchen Bundesländern und damit möglicher Einschnitte bei Antidiskriminierungsmaßnahmen wiegt dieses Versäumnis besonders schwer.























