Angesichts islamfeindlicher Forderungen der AfD in Sachsen-Anhalt mahnt der Erlanger Islamforscher Mathias Rohe Solidarität mit Musliminnen und Muslimen an und warnt vor einer gezielten Ausgrenzung. Es sei schon jetzt besonders wichtig, dass sich die breite politische Mitte mit denjenigen solidarisiert, die ausgegrenzt werden könnten, sagte Rohe dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Hintergrund sind Forderungen im Wahlprogramm der AfD für die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt im September, die sich unter anderem gegen Moscheebauten, Minarette und sichtbare Formen islamischer Religionsausübung richten. Wörtlich heißt es im Wahlprogramm: „Moscheen müssen nicht als orientalische Prunkbauten weithin erkennbar sein. Ein Muezzinruf ist zur Gewährleistung der freien Religionsausübung für Moslems nicht unabdingbar.“ Der Landesverband der AfD wird vom Landesverfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
Muslimfeindlichkeit Hinweis auf Verfassungsfeindlichkeit
Sicherheitsbehörden hätten bereits darauf hingewiesen, dass ausgeprägte Muslimfeindlichkeit ein Indiz für verfassungsfeindliche Bestrebungen sein könne, sagte Rohe. Deshalb könne man „nicht laut genug“ öffentlich dagegen auftreten. Vielmehr brauche es Gegenstimmen zu dem von der AfD verbreiteten gesellschaftlichen Negativklima.
Das Programm zeige deutlich, dass die rechtspopulistische AfD „keinen Hehl aus ihren Absichten macht, die muslimische Bevölkerung konsequent auszugrenzen und im Grunde auch zu versuchen, ihnen die Religionsfreiheit zu nehmen“, sagte der Jurist. Dabei werde ein „feindlicher Grundton“ sichtbar, etwa in den polemischen Formulierungen zu Moscheebauten.
Zugleich gehe es nicht allein um Religion, sondern auch um Migration, betonte Rohe. „Und wenn man Migrant ist und Muslim noch dazu, dann hat man einfach Angst.“ Die Debatte treffe damit besonders Menschen, die mehrfach von Ausgrenzung betroffen seien.
Pauschales Verbot von Minaretten hätte keinen Bestand
Rechtlich hätten zentrale Forderungen der AfD nach Einschätzung Rohes kaum Bestand. Ein allgemeines Verbot von Moscheebauten oder Minaretten würde „einer verfassungsrechtlichen oder überhaupt einer rechtlichen Prüfung sicherlich nicht standhalten“. Zwar müssten Bau- und Immissionsschutzvorschriften eingehalten werden, pauschale Verbote seien jedoch unzulässig.
Die Wirkung solcher Forderungen könne dennoch erheblich sein. Muslime könnten sich zwar gegen rechtswidrige Maßnahmen wehren, sagte Rohe. Doch Verfahren kosteten Geld und Energie. Darin liege eine zentrale Gefahr: Es könne darauf spekuliert werden, dass Betroffene ihre Rechte nicht durchsetzen oder das Land verlassen. Der Rechtsstaat biete Minderheiten zwar Schutz, aber könne in seinen Abläufen auch mühsam sein. „Seine Rechte durchzusetzen, ist nicht immer einfach.“



















