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„Ulm 5“-Prozess: Angeklagte in Saal getragen
Am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen die „Ulm 5“ lassen sich mehrere Palästina-Aktivisten in den Gerichtssaal tragen. Grund ist die Sitzordnung hinter Sicherheitsglas.
„Ulm 5“-Prozess: Angeklagte in Saal getragen
Foto: Julian Rettig/dpa (Archiv)

Am dritten Prozesstag der Pro-Palästina-Aktivisten „Ulm 5“ haben sich mehrere Angeklagte in den Gerichtssaal tragen lassen. Laut ihren Anwälten waren sie mit der Sitzordnung – hinter dem Sicherheitsglas – nicht einverstanden. Daher seien ihre „Mandanten unter Anwendung unmittelbaren Zwanges vorgeführt“ worden. 

Keiner der fünf Angeklagten betrat den Saal zu Fuß: Eine angeklagte Person rollte auf einem Bürostuhl herein, die übrigen vier wurden von Justizbeamten an Händen und Füßen in den Gerichtssaal getragen – unter Applaus der Zuschauer. Mit rund eineinhalb Stunden Verspätung begann die Verhandlung.

Kurz nach Beginn wurde die Sitzung jedoch erneut unterbrochen: Eine Verteidigerin beantragte den teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit während der Anklageverlesung. Ihr Mandant fürchte, dass Ausführungen zur Tatmotivation sein Ansehen dauerhaft beschädigen und seine Sicherheit in der Untersuchungshaft gefährden könnten. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Vor Gericht stehen fünf junge Pro-Palästina-Aktivisten, die sogenannten Ulm 5, die seit Ende vergangenen Jahres in Deutschland in Untersuchungshaft sitzen. Sie sollen in die israelische Rüstungsfirma Elbit Systems in Ulm eingebrochen sein und dort Inventar zerstört haben. Den irischen, britischen, spanischen und deutschen Staatsangehörigen wird unter anderem Sachbeschädigung und die „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ vorgeworfen. Die deutsche Tochter des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems entwickelt und fertigt in Ulm militärische Kommunikationstechnik. 

Der Prozess, der vor mehreren Wochen begonnen hatte, war bislang mehrfach eskaliert. Die Verteidiger streiten mit der Richterin bislang vor allem über die Sitzordnung in dem streng gesicherten Gerichtssaal. Sie monieren, dass ihre Mandanten hinter Sicherheitsglas sitzen müssen. „Eine vertrauliche Verteidigerkommunikation während der Verhandlung ist nicht möglich“, sagte ein Verteidiger – und stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin.

Zuletzt ließ die Richterin den Saal räumen, da die Zuschauer wiederholt dazwischengerufen hatten. Die Menge skandierte bei der Räumung die Parole „Free, Free Palestine“. Einzelne Aktivisten wurden von Beamten aus dem Gebäude entfernt.

Am dritten Verhandlungstag wurde nun die Anklage verlesen. Laut Generalstaatsanwaltschaft sind die Aktivisten von „Palestine Action Germany“, einem Ableger der britischen Organisation „Palestine Action Global“, die im Juni 2025 in Großbritannien verboten worden war. Die Gruppe führt laut Anklagebehörde weltweit Sabotageaktionen gegen den israelischen Rüstungskonzern Elbit durch. Die Gruppe leugnet laut Generalstaatsanwaltschaft demnach angeblich das „Existenzrecht Israels“ und verbreite „antisemitische Narrative“.

Danach äußerten sich die Verteidiger zu den Vorwürfen. Eine Verteidigerin kritisierte den Verhandlungsort: Der Saal in Stuttgart-Stammheim sei eigens für den RAF-Prozess errichtet worden – „ein Symbol für Terrorismus, Furcht und Schrecken“. Das Verfahren beginne dadurch nicht neutral: Die Angeklagten würden bereits vorab stigmatisiert und als gefährlich dargestellt. „Verhandlungen in Sondergebäuden tun der Unschuldsvermutung nicht gut“, so die Anwältin.

Ein weiterer Verteidiger trug Zahlen zum israelischen Vernichtungskrieg in Gaza vor. Zwei der Angeklagten begannen zu weinen. Der Anwalt begründete die Tat als Nothilfe: Seine Mandantinnen hätten gehandelt, um Leben zu retten – der Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung seien daher nicht widerrechtlich gewesen. Die Verteidiger wiesen den Antisemitismusvorwurf wiederholt scharf zurück. Seit Beginn des Prozesses betonen die Strafverteidiger der „Ulm 5“, die Aktion habe sich als Protest gegen Israels Gräueltaten im Gazastreifen gerichtet. 

Die Aktivisten sollen den Angriff auf den Rüstungskonzern in Ulm laut Anklage ab August 2025 gemeinsam mit sechs unbekannten Beteiligten geplant haben. In der Nacht auf den 8. September drangen sie demnach in das Gebäude ein, zerstörten Bildschirme, Telefone und Sanitäranlagen und beschädigten ein technisches Labor. Der Schaden beläuft sich auf rund 1,44 Millionen Euro. Die „Ulm 5“ ließen sich widerstandslos festnehmen und veröffentlichten anschließend Bekennervideos.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen