Warum Österreichs neues Kopftuchverbot umstritten bleibt
GESELLSCHAFT
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Warum Österreichs neues Kopftuchverbot umstritten bleibtÖsterreich verbietet Schülerinnen unter 14 Jahren das Kopftuch. Kritiker bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit und warnen vor neuem sozialen Druck. Droht das Gesetz zum Vorbild für ähnliche Verbote in Deutschland und Europa zu werden?
Warum Österreichs neues Kopftuchverbot umstritten bleibt / Foto: DPA

Seit dem 1. September 2026 gilt in Österreich ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag an öffentlichen und privaten Schulen. Damit reiht sich das Gesetz in eine Reihe von Gesetzesvorhaben ein, die in den vergangenen Jahren in Österreich unternommen wurden und die muslimische Glaubensgemeinschaft betreffen. Ein ähnliches, 2019 erlassenes Verbot an Volksschulen wurde allerdings schon 2020 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erachtet.

Das nun geltende Gesetz wird unter anderem von Experten, Oppositionsparteien und Vertretern der Zivilgesellschaft kritisiert. So steht die Frage im Raum, ob das Gesetz angesichts der geringen Veränderungen einer erneuten Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten wird. Auch von der muslimischen Gemeinschaft in Österreich wurde das Gesetzesvorhaben von Anfang an skeptisch betrachtet. So ergab eine nicht repräsentative Online-Befragung der Bridge Initiative unter 926 muslimischen Frauen im September 2025, dass 93 Prozent ein solches Gesetzesvorhaben ablehnten. 77 Prozent stimmten zudem der Aussage zu, dass das Verbot „zwanghaft, islamophob und diskriminierend“ sei. Deshalb stellt sich die Frage, ob das Gesetz wirklich darauf abzielt, die Lebenslage von Musliminnen zu verbessern, wie die Regierungsparteien angeben.

Zu diesem Thema hat TRT Deutsch den Experten Farid Hafez interviewt, der als Forscher bei der Bridge Initiative der Georgetown University und als Professor für Soziologie an der University of Limerick tätig ist.

Politischer Wettbewerb als Triebkraft

Wenn man den österreichischen Kontext betrachtet, traten Regulierungen und Rechtsprechung in Bezug auf das Kopftuch im Vergleich zu Deutschland oder Frankreich relativ spät auf. So gab es in Deutschland bereits 2002 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Ludin, 2003 folgte das erste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, und ab 2004 wurden Landesgesetze erlassen, die sich gegen das Tragen des Kopftuches bei Lehrerinnen beziehungsweise staatlichem Personal richteten. In Frankreich wurde 2004 das Tragen „auffälliger religiöser Zeichen“ an öffentlichen Schulen untersagt. Seit 2023 werden dabei auch Abaya und Qamis erfasst.

Ein möglicher Erklärungsfaktor sei laut Farid Hafez hierbei die zeitlich verzögerte Sichtbarkeit von Musliminnen in öffentlichen Ämtern und Positionen aufgrund einer sozioökonomisch schlechteren Ausgangslage in Österreich. Konkret sieht der Experte einen Zusammenhang mit der wachsenden Sichtbarkeit muslimischer Frauen. Solche Regelungen kämen demnach in dem Moment, in dem Frauen mit Hijab „nicht mehr nur den Boden zu putzen im Justizministerium“ begännen, sondern Richterinnen oder Anwältinnen würden. Damit dränge man Musliminnen und deren Sichtbarkeit symbolisch an den Rand, sobald sie in öffentliche und für die gesamte Gesellschaft repräsentative Positionen aufsteigen, so Hafez.

Eine weitere wichtige Dimension bildet laut dem Experten der stetige Parteienwettbewerb. In diesem Zusammenhang versuchen sowohl die ÖVP als auch die weiteren Regierungsparteien SPÖ und NEOS, sich gegenüber der rechtspopulistischen FPÖ zu profilieren, „als die Partei, die agiert, während sozusagen die rechte Partei nur spricht, aber nicht tut“. Es gehe darum, sich durch antimuslimische Gesetze als „die rechtere Partei zu positionieren“.

Das Verbot und seine Vorgeschichte

Im österreichischen Kontext geschah dies konkret mit dem Islamgesetz 2015 und dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz 2017, damals unter der Federführung der ÖVP und in Koalition mit der SPÖ. Im Jahr 2019 folgte dann unter Federführung der ÖVP, aber in Koalition mit der rechtspopulistischen FPÖ, ein Kopftuchverbot an Volksschulen bis zum Ende des Schuljahres, in dem die Schülerinnen das zehnte Lebensjahr vollendeten. Bereits 2020 wurde dieses Gesetz vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erachtet, da es „bloß eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen trifft“, nämlich Musliminnen, und somit gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Religionsfreiheit verstieß.

Die nun überarbeitete Fassung, die von der Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS eingebracht und von der FPÖ unterstützt wurde, weicht von diesem Vorhaben nicht stark ab. Während das vorherige Gesetz von der Regierung gezielt als Maßnahme gegen das Tragen des Kopftuches dargestellt wurde, äußern sich Politiker nun moderater. Hauptziel seien diesmal vielmehr eine kindgerechte Entwicklung und die Betonung der Selbstbestimmung von Mädchen. Hauptänderungen sind zudem die Anhebung der Altersgrenze von 10 auf 14 Jahre und die Festlegung konkreter Maßnahmen im Falle von Verstößen.

Verfassungsmäßigkeit fraglich – Erste Anfechtung des neuen Verbots

Gerade aufgrund dieser qualitativ geringfügigen Änderungen bleibt die Verfassungskonformität des Gesetzes laut Hafez fragwürdig. Bereits vor Inkrafttreten der Regelung hatten fünf Schülerinnen im Alter von neun bis zwölf Jahren und ihre Eltern Anträge beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Diese wurden im Juli 2026 als unzulässig zurückgewiesen, weil die Antragstellenden zu diesem Zeitpunkt noch nicht aktuell betroffen waren. Mittlerweile gibt es eine erste Anfechtung durch Betroffene: Zwei Schwestern und ihre Mutter beantragten am ersten Geltungstag die Aufhebung des Gesetzes.

Zahlreiche Institutionen äußerten zudem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Dazu gehören die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, Oppositionsparteien wie die Grünen, unabhängige Institutionen und Verbände wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag sowie diverse NGOs wie Amnesty International.

Was das Verbot für Betroffene bedeutet

Die Effekte spüren junge Musliminnen jedoch bereits konkret. Laut Farid Hafez lässt sich in den ersten Tagen nach Inkrafttreten eine Diskrepanz zwischen der vergleichsweise positiven medialen Darstellung der Maßnahmen und deren tatsächlicher Wirkung auf Musliminnen und Muslime beobachten. Diese sei durchaus mit Problemen behaftet.

Hafez betonte, ein genauerer Blick auf die muslimische Gemeinschaft sowie auf die Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsarbeit vermittle ein anderes Bild. Es gebe Berichte über „enormen sozialen Druck“ auf die betroffenen Mädchen. Das Gesetz erzeuge „einen Zwang (…) gegenüber jenen Mädchen, die es aus freiwilligen Stücken tun“. Zudem berichtete Hafez von Lehrerinnen, die von ihren Schulleitungen gefragt worden seien, ob sie ihr Kopftuch als Zeichen der Unterstützung für die Umsetzung des Gesetzes ablegen wollten.

Das zugrunde liegende Problem sei jedoch, dass der Staat in einen „sehr individuellen Lebensbereich“ eingreift, die Rolle der Eltern übergeht und in einem intimen Bereich „Mikro-Management“ betreibt. Zudem muss sich die muslimische Gemeinschaft auf weitere Einschränkungen einstellen. So möchte die FPÖ Kopftücher und Verschleierungen an öffentlichen Pflichtschulen sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen verbieten.

Mögliche Nachahmungseffekte in Deutschland und Europa?

Auf derartige Gesetzgebungen folgen laut Hafez häufig transnationale Nachahmungseffekte: Werde in einem westeuropäischen Land eine aus seiner Sicht diskriminierende Maßnahme eingeführt, griffen Parlamente in anderen europäischen Staaten häufig ähnliche Vorschläge auf und verwiesen dabei auf dieses Vorbild.

Im konkreten Fall Deutschlands lässt sich das bereits beobachten. So brachte die AfD im April 2026 einen Antrag im Bundestag ein, der ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in öffentlichen vorschulischen und schulischen Einrichtungen forderte. Ähnliches erfolgte beispielsweise seitens der CDU in Bezug auf das österreichische Islamgesetz 2015. Zukünftige Maßnahmen und Gesetzesvorhaben oder ähnliche Dynamiken, durch die sich Parteien der politischen Mitte in Deutschland als „rechts“ zu profilieren versuchen, um im Parteienwettbewerb mit der AfD mitzuhalten, könnten somit auch in Deutschland ein reales Szenario werden.

Leidtragende sind laut Hafez letztlich die muslimischen Gemeinden, denen durch solche Signale vermittelt wird: „Wir werden hier nicht so, wie wir sind, toleriert, gewollt, und man agiert auch gegen uns.“

QUELLE:TRT Deutsch