Sachsen, Dresden: Passanten sitzen im Schlosspark Pillnitz auf einer Bank. (dpa)
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Rund ein Jahr nach dem Start der Grundrente prüft die Rentenversicherung von nun an beim Großteil der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einen möglichen Anspruch. Im neuen Jahr werde nach und nach bei sämtlichen Jahrgängen die Prüfung des Grundrentenzuschlags angestoßen, sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die Grundrente war zum 1. Januar 2021 eingeführt worden. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Eheleuten oder Lebenspartnern) liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge. Die Grundrente richtet sich an Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben, die Beitragsleistung muss mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben. Im Schnitt soll die Grundrente 75 Euro betragen. Maximal gibt es 418 Euro.
Seit Mitte vergangenen Jahres prüfe die Rentenversicherung bei allen Neurentnerinnen und Neurentnern, ob Anspruch auf den Grundrentenzuschlag bestehe, so Roßbach. Eigentlich gilt der Anspruch seit Anfang des vergangenen Jahres. Doch die ersten Anspruchsberechtigten bekamen erst mehr als ein halbes Jahr nach dem offiziellen Start den Aufschlag rückwirkend ausbezahlt. Wegen der fälligen Einkommensprüfungen musste erst eine Datenautobahn zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden errichtet werden. Die Rentenversicherung sagt den Finanzämtern, wer lange genug für Grundrente gearbeitet hat – diese prüfen das jeweilige Einkommen. Das Zusammenspiel mit den Finanzämtern bei der Einkommensprüfung klappe „reibungslos“, versicherte Roßbach. Beginn bei ältesten Jahrgängen
Gefolgt seien alle mit Grundsicherung und die ältesten Renten, berichtete Roßbach. „Und nun folgen die weiteren Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner – also alle, die seit 1992 in Rente gegangen sind“, sagte Roßbach. „Wir werden mit den ältesten Jahrgängen beginnen und im neuen Jahr nach und nach bei sämtlichen Jahrgängen die Prüfung des Grundrentenzuschlags anstoßen.“ Insgesamt wird bei rund 26 Millionen Renten geprüft, ob der Zuschlag gezahlt wird.
„Der im Koalitionsvertrag genannte Punkt, nach dem insbesondere der Prüfungsaufwand bei Kapitalerträgen noch einmal betrachtet werden soll, betrifft erst die nächste Stufe“, erläuterte Roßbach. SPD, Grüne und FDP hatten angekündigt: „Im Laufe der Wahlperiode werden wir die Wirkung der Grundrente evaluieren, Verbesserungsvorschläge erarbeiten, insbesondere auch zum Prüfungsaufwand bei Kapitalerträgen.“
Roßbach erläuterte: „Aufwendig bei der Einkommensprüfung ist vor allem die Prüfung derjenigen Kapitalerträge, die sich nicht in der Einkommensteuererklärung wiederfinden.“ Bei der vollmaschinellen Einkommensprüfung würden nur Erträge berücksichtigt, die von den Finanzbehörden als Teil des zu versteuernden Einkommens gemeldet würden. Erst ab 2023 sei nun eine Nachprüfung der nicht im zu versteuernden Einkommen enthaltenen Kapitalerträge vorgesehen. „Einer möglichen Änderung in diesem Punkt stehen wir insofern aufgeschlossen gegenüber“, sagte Roßbach. Mehr zum Thema: Verbraucherschützer bemängeln Pläne der Ampel zur Altersvorsorge

dpa