Als Reaktion auf Berichte über russische Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg hat die UN-Vollversammlung die Mitgliedschaft Russlands im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ausgesetzt. Eine unter anderem von Großbritannien und den USA eingebrachte entsprechende Resolution wurde am Donnerstag in New York von der Vollversammlung verabschiedet.
93 Mitglieder stimmten dafür, darunter Deutschland und die USA. 58 Mitglieder enthielten sich. 24 Mitglieder stimmten dagegen, darunter neben Russland unter anderem noch Algerien, Bolivien, China, Kuba, Nordkorea, Eritrea, Äthiopien, der Iran und Syrien. Insgesamt kam so die notwendige Zweidrittelmehrheit zusammen, für die Enthaltungen nicht gezählt wurden.
Unterorgan mit 47 Mitgliedstaaten
Der UN-Menschenrechtsrat ist ein 2006 als Nachfolger der UN-Menschenrechtskommission gegründetes und in Genf angesiedeltes Unterorgan der Vollversammlung. Ihm gehören 47 Mitgliedsstaaten an, die jeweils für drei Jahre gewählt werden.
Im Resolutionstext heißt es, dass „das Recht auf Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Menschenrechtsrat suspendiert“ werde. Ein derartiger Schritt war zuvor vielfach von Vertretern westlicher Länder gefordert worden. Auch die führenden westlichen Industriestaaten (G7), darunter Deutschland, hatten sich dafür ausgesprochen. „Wir sind überzeugt, dass es jetzt Zeit dafür ist, die Mitgliedschaft Russlands im Menschenrechtsrat zu suspendieren.“
Der ukrainische UN-Botschafter Serhij Kislizia hatte vor der Abstimmung mit drastischen Worten dazu aufgefordert, für die Resolution zu stimmen. „Mit Nein zu stimmen, bedeutet, den Abzug zu ziehen, und einen roten Punkt auf dem Abstimmungsbildschirm – rot wie das Blut der verlorenen Leben. Dieses Bild wird Ihnen und uns allen bleiben, solange unser Gedächtnis uns nicht verlässt.“
Alle Rechte der Mitgliedschaft verloren
Der russische Vize-UN-Botschafter Dmitri Polianski entgegnete, die Resolution habe „keinerlei Beziehung zur wirklichen Menschenrechtssituation vor Ort“. Zahlreiche Staaten begründeten ihre Enthaltung oder Gegenstimme damit, dass es noch keine unabhängige Untersuchung der mutmaßlichen Kriegsverbrechen gegeben habe.
Russland bleibt nun zwar bis zum Ende seiner Amtszeit offiziell Mitglied des Rates, verliert aber alle Rechte dieser Mitgliedschaft. Das Land kann beispielsweise an den Sitzungen des Menschenrechtsrats nicht mehr teilnehmen, auch nicht als Beobachter.
Nach wie vor bleibt Russland Mitglied der Vereinten Nationen – und als ständiges Mitglied mit Veto-Recht im Sicherheitsrat auch eines der mächtigsten. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte dem Sicherheitsrat vor kurzem Versagen im Ukraine-Krieg vorgeworfen und als eine der möglichen Lösungen den Ausschluss Russlands aus dem Rat vorgeschlagen – das ist aber nach UN-Regularien so gut wie nicht möglich.
UN-Menschenrechtsrat selbst wegen seines Gebarens in der Kritik
Russland sitzt seit 2020 zum wiederholten Mal im Menschenrechtsrat. Das Gremium erstellt immer wieder kritische Berichte über die Verletzung der Menschenrechte in einigen Konflikten. Andererseits werfen ihm Kritiker vor, Missstände bei Großmächten wie China nicht ausreichend zu verurteilen. Es kommt auch immer wieder vor, dass Länder vertreten sind, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden – beispielsweise China oder Saudi-Arabien.
Um die Mitgliedschaft eines Landes, das, so heißt es in der entsprechenden Resolution des Menschenrechtsrats, „grobe und systematische Menschenrechtsverletzungen begeht“ - zu suspendieren, müssen laut UN-Regularium zwei Drittel der Mitglieder der UN-Vollversammlung dafür stimmen. In der Geschichte des Menschenrechtsrats war das bislang erst einmal der Fall: Libyen wurde im März 2011 wegen seines brutalen Vorgehens gegen Demonstranten ausgeschlossen. 2018 hatten sich die USA unter Präsident Donald Trump aus dem Menschenrechtsrat zurückgezogen, waren 2021 unter dessen Nachfolger Joe Biden aber wieder zurückgekehrt.
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