26.09.2021, Berlin, Deutschland: Eine Wahlhelferin befestigt an einem Wahllokal hinter einem Schild einen weiteren Zettel mit der Aufschrift „Wahllokal“. (dpa)
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In der deutschen Hauptstand haben am 26. September Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen stattgefunden, bei denen es zu Wahlbetrug gekommen sein soll. Nur für letztere war die Stimmabgabe ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Die „Welt“ zitiert nun jedoch drei Jugendliche unter 18 aus den Bezirken Neukölln und Pankow, die im Wahllokal nach ihren Angaben nicht nur den Stimmzettel für die Bezirksverordnetenversammlung bekommen hatten.

Im Fall der Bundestagswahl ging der Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleitung in Berlin, Geert Baasen, am Dienstag davon aus, dass Minderjährige ihre Stimme im Wahllokal nicht ohne weiteres abgeben konnten. Anders als für die anderen beiden Wahlen gab es hier separate Wahlurnen. Keine Erkenntnisse, aber theoretisch möglich

Für die anderen Wahlen hält Baasen Stimmabgaben von unter 18-Jährigen „für theoretisch möglich“. Auch die Bezirkswahlleiter von Pankow, Christine Ruflett, und Kristian Schiemann, schlossen dies nicht aus. Ruflett geht aber nur von Einzelfällen aus, wenn dies passiert sein sollte, wie sie der dpa sagte. Schiemann betonte in der „Welt“, ihm und dem Wahlamt lägen keinerlei derartigen Erkenntnisse vor.

Zusätzlich zu den drei Wahlen stimmten die Berliner auch über einen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen ab. Mehr zum Thema: Chaos-Wahl in Berlin: Staatsrechtler hält Neuwahlen für möglich

dpa