Beschäftigte sollen dauerhaft die Möglichkeit bekommen, sich in bestimmten Fällen ausschließlich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Demnach sollen erstmalige Krankschreibung und Verlängerung auf digitalem Weg auch dann möglich sein, wenn es keinerlei persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt gibt.
„Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer, sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können“, heißt es im Referentenentwurf eines „Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“, wie das RND berichtet. Vorgesehen ist, dass die entsprechende Richtlinie durch das höchste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, angepasst wird.
Seit Mitte Juli gilt, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Video möglich ist. Damit sollten sich Patienten den Gang in eine Praxis sparen, wenn sie sich schonen müssen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte der Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine solche Untersuchung zulässt. Die neue Möglichkeit wurde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen.
dpa
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