Symbolbild: Eine Frau mit Kopftuch. (AA)
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Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz passieren lassen, das Vorschriften zur äußeren Erscheinung von Beamten beinhaltet. Es enthält Regelungen darüber, inwieweit das Tragen von Tattoos, Piercings, Bärten oder anderem Körperschmuck für Beamte in Ausübung ihres Dienstes zulässig sind.

Bei Islam-Verbänden stieß das Gesetz auf Widerstand, weil diese ein Kopftuchverbot durch die Hintertür befürchten. Politiker der Linken kritisierten ebenfalls die Regelung, die im April weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit im Bundestag verabschiedet wurde. Das Bundesinnenministerium stellte unterdessen klar, dass es Verbote für religiöse Kleidung nur in Ausnahmefällen geben kann.

Ohne Debatte und mit Zustimmung der AfD

Im Gesetz selbst heißt es, dass das Tragen religiös konnotierter Kleidungsstücke oder Merkmale dann eingeschränkt oder untersagt werden kann, wenn diese „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beinträchtigen“. In der Begründung wird auf die „Neutralitätspflicht des Staates“ verwiesen. Als Beispiele werden das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa und das christliche Kreuz genannt.

Das Gesetz wurde am 22. April ohne Debatte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD im Bundestag verabschiedet. „Das ist das falsche Signal an die vielen Musliminnen und Muslime in unserem Land“, kritisierte der Koordinationsrat der Muslime in dieser Woche. Zudem forderten Online-Petitionen einen Stopp des Gesetzes.

Religiöse Bedürfnisse ausdrücken können

Der Thüringer Minister für Bundesangelegenheiten, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), äußerte im Bundesrat Bedenken in eine ähnliche Richtung. Auch Beamte müssten die Möglichkeit haben, ihre religiösen Bedürfnisse auszudrücken, sagte Hoff. Das sei „Teil
unserer Diversitätsbemühungen im öffentlichen Dienst“. Es passe nicht zusammen, wenn man einerseits sage, Juden müssten in Deutschland ohne Angst eine Kippa tragen können und genau das andererseits Beamten verbiete, sagte Hoff, der auch Antisemitismusbeauftragter der Thüringer Landesregierung ist.

Die religionspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Christine Buchholz, deren Partei gegen das Gesetz stimmte, sagte, Union und SPD könnten nicht erklären, „warum ein Gesetz, das Nazi-Tattoos und verfassungswidrige Symbole verbieten soll, gleichzeitig die Möglichkeit enthält, ein Verbot von Kopftuch, Kippa oder Kreuz für Beamtinnen und Beamte durchzusetzen“. In der Realität träfe dies vor allem muslimische Frauen und leiste Rassismus und Diskriminierung Vorschub.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte indes, „selbstverständlich“ könnten Beamte weiterhin religiöse Symbole und Kleidungsstücke tragen. Dies könne nur „in einigen Ausnahmefällen“ untersagt werden, „nämlich dann, wenn der Staat klassisch hoheitlich
gegenüber Bürgerinnen und Bürgern auftritt“, sagte sie, ohne konkrete
Beispiele zu nennen.

Konflikthaften Erfahrungen der vergangenen Jahre nach zu schließen dürften dem Ministerium dabei Fälle wie die richterliche Prozessleitung oder der Polizeidienst vorschweben. Im Schuldienst oder mit Blick auf Kindergärten hatten in mehreren Fällen Höchstinstanzen wie das Bundesarbeitsgericht oder das Bundesverfassungsgericht die religiösen Rechte von Klägerinnen gestärkt.

Artikelquelle: epd

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