Im Kampf gegen Kindesmissbrauch hat sich CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. (Symbolbild) (dpa)
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Unionskanzlerkandidat Armin Laschet hat sich im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet für den Einsatz der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung stark gemacht. „Wir müssen im deutschen Recht alles tun, dass wir die Voraussetzungen schaffen, dass wir schnell handeln können. Und wir müssen von Europa erwarten, dass bald Entscheidungen gefällt werden“, sagte der CDU-Vorsitzende und nordrhein-westfälische Ministerpräsident am Mittwoch bei einer Veranstaltung der NRW-Landesvertretung zum Thema „Mehr Sicherheit in der digitalen Welt“ in Berlin.

Nicht zu allererst an den Datenschutz für die Täter denken

Laschet nannte den Begriff Kinderpornografie eine Verharmlosung, da es um schwerste Fälle von Missbrauch, Gewalt und deren Verbreitung gehe sowie um seelische Schäden für viele Tausende Kinder. „Bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch dürfen wir nicht zu allererst an den Datenschutz für die Täter, sondern an den Schutz der Opfer denken“, sagte er. „Datenschutz ist ein sehr wichtiges Grundrecht. Aber es ist kein Supergrundrecht.“ Der Schutz der Kinder habe ebenfalls Grundrechtsqualität. Die Vorratsdatenspeicherung sei eine wichtige Waffe im Kampf gegen Kindesmissbrauch, um Beweismaterial für Gerichtsverfahren zu sichern. Die Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten auf Vorrat ist hoch umstritten. Im Oktober 2020 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Sicherheitsbehörden in der EU solche Daten nur in besonderen Ausnahmefällen speichern dürfen - etwa bei der akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist demnach nicht zulässig. In den Urteilen ging es um Regelungen in Großbritannien, Frankreich und Belgien. Auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte sich an den EuGH gewandt, die Entscheidung steht noch aus. Die deutsche Regelung ruht derzeit.

„Brauchen die Möglichkeit zur Cyber-Selbstverteidigung“

Staat und Wirtschaft müssten zudem gemeinsam gegen Hackerangriffe kämpfen und dabei noch enger als bisher bei der Entwicklung von Standards und der Aufklärung zusammenarbeiten, sagte Laschet. Er ergänzte: „Wir brauchen die Möglichkeit zur Cyber-Selbstverteidigung.“ Wenn die kritische Infrastruktur in Deutschland über Server aus dem Ausland angegriffen werde, „müssen wir Möglichkeiten finden, aktiv auf die Ursache einzuwirken und solche Angriffe zu beenden“ - im Rahmen des Völkerrechts, aber besser, als es heute möglich sei.

dpa