Die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Teilnehmergrenze für private Feiern stößt in mehreren Bundesländern auf Widerstand. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben. Demnach befürworten etwa Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz grundsätzlich eine einheitliche Obergrenze für Familienfeiern, Geburtstagspartys oder Hochzeiten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Länder wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern lehnen diese ab.
Einige Länder, darunter Bayern und Baden-Württemberg, ziehen eine Verschärfung der Auflagen für private Feiern in Erwägung. Bei einer Videokonferenz wollen die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch über dieses Thema beraten. Nach Ansicht der Bundesregierung tragen vor allem private Feiern, bei denen die Hygiene- und Abstandsregeln nicht eingehalten werden, sowie Rückkehrer aus Risikogebieten zu den steigenden Infektionszahlen in Deutschland bei.
„Wenn wir merken, dass die Eigenverantwortung nicht weit genug geht, werden wir wieder stärker einschränken müssen“, sagte Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) der dpa. Angesichts des Wiederanstiegs der Infektionszahlen schließt auch Bayern eine Verschärfung der Schutzauflagen für private Feiern nicht aus. „Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen – steigende Infektionszahlen und neuen Gefahrenherde - sehr genau und mit Sorge“, sagte der für die Koordinierung der Corona-Maßnahmen zuständige Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) der dpa in München.
Für eine einheitliche Regelung sprach sich Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) aus. „Zur Zeit beobachten wir auch in Berlin, dass das Freizeitverhalten und private Feiern das Infektionsgeschehen nach oben treiben. Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung für private Feiern und öffentliche Großveranstaltungen“, sagte sie. In der Hauptstadt dürfen sich bei öffentlich wie privaten Feiern aktuell bis zu 500 Menschen treffen.
Hamburg kündigte an, bei seinem „vorsichtigen Kurs“ zu bleiben. Für Feiern im privaten Raum, zum Beispiel in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück, gilt in der Hansestadt derzeit eine Obergrenze von 25 Personen. Bei Feiern in angemieteten Räumen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, dürfen maximal 50 Menschen zusammenkommen. Eine bundesweit einheitliche Regelung sei zwar nicht zwingend erforderlich, schaffe grundsätzlich aber „Klarheit und Akzeptanz“, erklärte ein Senatssprecher.
In Niedersachsen bleibt es bei der bisher geltenden Regelung, dass maximal 50 Menschen an Hochzeiten, Taufen oder Beerdigungen teilnehmen dürfen. Eine bundeseinheitliche Regelung hält die niedersächsische Landesregierung für grundsätzlich wünschenswert, aber nur solange sie nicht zu einer Aufweichung der im Vergleich eher strengeren Regeln im eigenen Bundesland führen würde. Auch Rheinland-Pfalz und Bremen zeigten sich einer gemeinsamen Regelung gegenüber aufgeschlossen.
Die NRW-Landesregierung will am Dienstag laut Gesundheitsministerium auch über Höchstzahlen für private Feiern beraten. Bei einem herausragenden Anlass, etwa Jubiläen, Hochzeiten oder Taufen, sind dort derzeit höchstens 150 Teilnehmer zulässig.
Bundesweite Lösung nur auf ersten Blick vorteilhaft
Gegen eine bundeseinheitliche Regelung sprachen sich Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aus. „Auf den ersten Blick mag eine bundeseinheitliche Lösung vorteilhaft wirken, allerdings verkennt sie die oft innerhalb Deutschlands sehr unterschiedliche Entwicklung des Infektionsgeschehens“, sagte ein Sprecher Landesregierung in Schleswig-Holstein. Derzeit sind private Feiern ohne Sitzungscharakter in Schleswig-Holstein auf 50 Personen beschränkt.
Gleichmäßigkeit klinge zwar gut, schränke aber alle auch gleichermaßen ein, hieß es aus Mecklenburg-Vorpommern. Es sei richtig, solche Entscheidungen in den Ländern zu treffen. „Warum soll ich im Norden bei mir im Bundesland die Bevölkerung genauso einschränken, wie es vielleicht in Bayern nötig wäre, wo wir die geringsten Infektionen haben und in Bayern die größten sind?“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dem Radiosender NDR Info in der vergangen Woche. Bei Familienfeiern sind hier höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen 75.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland sind nach Angaben der Länder zunächst keine Verschärfungen der geltenden Bestimmungen geplant. In Thüringen soll Ende August aufgrund geringer Infektionszahlen eine Lockerung in Kraft treten. In Brandenburg gibt es derzeit keine Obergrenze, das Infektionsgeschehen werde aber genau beobachtet. In Hessen dürfen sich bis zu 250 Personen treffen, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
23 Aug. 2020
dpa
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