Die Ampel-Fraktionen im Bundestag wollen die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten schärfer bestrafen. Sie beraten an diesem Dienstag nach eigenen Angaben über einen Gesetzentwurf, der bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht, wenn Parlamentarier unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen. Vorgesehen ist eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs.
Dieses sieht bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassieren, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag.
SPD, Grüne und FDP reagieren mit der Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie Millionenprovisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage nicht bestraft werden. Dies soll sich nun ändern. Der Gesetzentwurf hierzu liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zunächst hatten „Bild“ und „Politico“ darüber berichtet.
„Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, zu der Gesetzesverschärfung. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae betonte: „Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen. Das soll künftig nicht nur bei der direkten Ausübung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit genutzt wird.“
Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von einem „Schmiergeld-Paragrafen“ und ergänzte: „Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss.“