Symbolbild. 01.04.2021, Nordrhein-Westfalen, Bonn: Eine Frau füllt vor einer Apotheke ein Formular für einen Covid-19-Test aus. Ab 15. Oktober 2021 soll in Österreich die „3-G-Regel“ gelten. (Others)
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Ein Entwurf für eine Verordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die „3-G-Regel“ gelten soll. Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein, wie die Nachrichtensendung „ZiB2“ des ORF am Donnerstag berichtete.

Bei direktem Kundenkontakt soll zudem eine Maskenpflicht gelten, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird. Ausnahmen werde es in der Gastronomie und Sportstätten geben. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabeihaben, heißt es laut „ZiB2“ in dem Entwurf.

„3-G-Pflicht“ auch für Seilbahnen
Derzeit gilt die „3-G-Pflicht" nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Krankenhäusern. Wer in Zukunft die „3-G-Regel“ nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es weiter in dem Entwurf.
Es werde jedoch noch verhandelt, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Auch für die Skigebiete sind in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen – nämlich eine „3-G-Pflicht“ für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen. Mehr zum Thema: Österreich: Kein Arbeitslosengeld bei Jobverweigerung wegen Impfpflicht

TRT Deutsch und Agenturen