Die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland ist seit 1992 stetig gesunken: von 2411 auf 1874 im Jahr 2023. Zugleich ist der Anteil der öffentlichen Einrichtungen beständig rückläufig, er ist laut Angaben des Statistischen Bundesamtes von 44,6 Prozent (1992) auf 28,5 Prozent (2023) gesunken. Denn immer mehr Kommunen oder Universitätskliniken veräußern ihre Einrichtungen an gewinnorientierte Unternehmen. Deren Anteil hat sich von 15,5 Prozent (1992) auf 40 Prozent (2023) erhöht – also mehr als verdoppelt. Rückläufig ist auch die Zahl der Krankenhäuser, die freigemeinnützig betrieben werden. Hier sank der Anteil von 39,5 Prozent (1992) auf 31,5 Prozent (2023).
Der private Krankenhaussektor in Deutschland wird von großen Konzernen wie Asklepios, Fresenius/Helios oder Rhön-Kliniken AG dominiert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der als Urheber der umstrittenen Krankenhausreform gilt, befürwortet den aktuellen Trend. Von 2003 bis 2013 saß er selbst im Aufsichtsrat der Rhön-Kliniken AG. Gegner der Reform werfen Lauterbach deshalb vor, als Interessenvertreter der Großkonzerne zu agieren.
Unvereinbarkeit von Profit und Patientenwohl
Kritiker der Privatisierung im deutschen Gesundheitssektor sehen eine Unvereinbarkeit von Profit und Patientenwohl. Zudem befürchten sie eine Abhängigkeit der Gesundheitsversorgung von gewinnorientierten Unternehmen.
Kritik kommt von vielen Seiten. Neben Krankenhäusern äußern auch Ärzte und Verbände Bedenken. „Die bisherigen Reformpläne bedrohen die Stabilität der Krankenhausversorgung in Deutschland“, sagte der Chef der Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, im Mai 2024.
„Komplexe Folgen für die Patientenversorgung“
Ähnlich äußerte sich die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, den RND-Zeitungen. Bei näherer Betrachtung entpuppe sich die Reform als Etikettenschwindel. „Das ist nicht die Entlastung von ökonomischem Druck, die wir in den Krankenhäusern brauchen“, sagte sie. Eine Reform, die bewusst darauf angelegt sei, die Zahl der Kliniken zu reduzieren, habe komplexe Folgen für die Patientenversorgung.
„Es ist völlig inakzeptabel, dass ein solcher Großversuch ohne flächendeckendes Versorgungskonzept, ohne vorherige Bedarfsanalyse und ohne Folgenabschätzung auf den Weg gebracht werden soll“, sagte Johna.
„Massive Kostenlawine“
Der Chef der Krankenkasse Barmer, Christoph Straub, warnte vor hohen Kosten für die gesetzlich Versicherten. „Sollte das Bundeskabinett dem Entwurf eines Krankenhausreformgesetzes in dieser Form zustimmen, droht den Beitragszahlern eine massive Kostenlawine“.
Das Gesetz zur Krankenhausreform wurde im Oktober 2024 entgegen aller Kritik durchgedrückt und ist seit dem 1. Januar in Kraft. Durch die Reform sollen vor allem die kleineren Krankenhäuser künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf bestimmte Gebiete spezialisieren. Erwartet werden dadurch eine Verbesserung der Qualität und Einsparungen im Haushalt. Doch zugleich verkleinert sich das Versorgungsnetz, was besonders für ländliche Gebiete problematisch sein drüfte.