Nach Einschätzung des Deutschen Richterbunds haben sich verschärfte Vorschriften zur Einziehung von Vermögen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität bewährt.
„Es gelingt der Justiz zunehmend, Straftätern die finanziellen Vorteile ihrer Taten zu entziehen“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn Medienvertretern in Berlin. „Im Vollzug der Vorschriften gibt es aber noch Luft nach oben, weil es nach wie vor an Rechtspflegern, Staatsanwälten und Richtern fehlt, um die gesetzlichen Möglichkeiten flächendeckend ausschöpfen zu können.“
Die neuen Vorschriften zur leichteren Vermögensabschöpfung sind im Juli 2017 in Kraft getreten. Sie zielen auf Formen des organisierten Verbrechens und damit auch auf kriminelle Familienclans ab. Das Thema Clankriminalität steht auch beim Treffen der Innenminister von Bund und Ländern in Erfurt auf der Tagesordnung, das am Mittwoch beginnt.
Die Neuerungen von 2017 erleichtern die Sicherstellung von Geld oder Besitz, das durch Straftaten erlangt wurde. Sie greifen auch, wenn der Ursprung des Vermögens unklar ist, aber „kein vernünftiger Zweifel“ daran besteht, dass es aus kriminellen Handlungen herrührt.
Es brauche allerdings Spezialisten für diesen Bereich, betonte Rebehn. „Geld für zusätzliches Personal ist in diesem Bereich gut investiert. Die Beispiele in Nordrhein-Westfalen oder Berlin zeigen, dass es erfolgreich ist und kriminelle Clans hart trifft, wenn die Justiz ihnen konsequent die Vorteile ihrer Straftaten entzieht.“