Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetzesentwurf zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamten. Dabei geht es um tätowierte Polizeibeamte, gepiercte Soldaten – aber möglicherweise auch um ein Kopftuchverbot für Beamtinnen, berichtete das „Migazin“ am Dienstag.
Im Entwurf heißt es: Auch wenn ein Verbot von Kopftuch, Kippa und Kreuz einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit darstelle, müsse aber die „religiöse Neutralität des Staates“ geschützt werden. Betroffen von der geplanten Novelle wären das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich.
Die Rechtsexperten Klaus Ferdinand Gärditz und Maryam Kamil Abdulsalam von der Universität zu Bonn warnen: Das Bundesinnenministerium habe die Änderungen als unmittelbar geltende Verhaltenspflicht formuliert. Zwar werde im Text des Gesetzesentwurfs selbst das Kopftuch nicht erwähnt, den Rechtsexperten zufolge sei dort jedoch eine „camouflierte ‚Kopftuch‘-Regelung untergebracht“.
Am 4. März sei der Gesetzesentwurf im Plenum des Bundestages ohne Debatte an den Innen-, Rechts- und Verteidigungsausschuss überwiesen worden. Der Entwurf ermögliche, sollte er in dieser Form zum Gesetz werden, nicht nur, Tätowierungen oder Langhaarfrisuren zu verbieten, sondern beziehe sich auch auf religiöse Kleidungsstücke.
Mit der Novelle würde das „Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern“ entsprechend angepasst. Damit würde ein bundesweites Kopftuchverbot für Beamte im Dienst durch die Hintertür möglich, schreiben Gärditz und Abdulsalam im Verfassungsblog. Das Gesetz würde dann auch in Ländern gelten, deren Gesetzgeber sich bislang aus Respekt vor der Religionsfreiheit zurückgehalten hätten.