Der Bundesrechnungshof hat laut einem Medienbericht die Personalausgaben von parteinahen Stiftungen kritisiert. Hinsichtlich der Bezahlung des Stiftungspersonals in den Jahren 2015 bis 2019 seien „erhebliche Verstöße“ gegen das sogenannte Besserstellungsverbot festgestellt worden, heißt es nach Angaben des ARD-Magazins „Report Mainz“ vom Mittwoch in einem Berichtsentwurf der Rechnungsprüfer. Als konkret betroffenen nennt der Bericht die Konrad-Adenauer-, Friedrich-Ebert-, Rosa-Luxemburg-, Heinrich-Böll-, Hanns-Seidel- und die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Eine Vertreterin der Rosa-Luxemburg-Stiftung wies den Bericht aber zurück: In der Stiftung sei nicht gegen das Besserstellungsverbot verstoßen worden. Dieses Verbot untersagt den Stiftungen, ihren Mitarbeitern mehr Geld zu zahlen als Bundesbedienstete in vergleichbaren Positionen bekommen. Die Stiftungen müssen sich demzufolge grundsätzlich an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst halten. Tatsächlich aber bezahlten die Stiftungen ihre Vorstände, Geschäftsführer oder Generalsekretäre demnach über Tarif. Sie erhielten den Angaben zufolge Monatsgehälter in Höhe bis zur Besoldungsgruppe B9 der Bundesbesoldungsordnung, was mehr als 12.000 Euro entspricht. Damit bekamen sie ungefähr so viel wie etwa die Präsidenten oberster Bundesbehörden, obwohl die Stiftungen deutlich kleiner sind.
Zulagen als „Gehaltsaufbesserungen“
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung teilte in Reaktion auf den Bericht mit, dass ihr Vorstand ehrenamtlich arbeite und deshalb nur Aufwandsentschädigungen erhalte. Einziges hauptamtliches Mitglied sei die Geschäftsführerin, die nach B5 bezahlt werde.
Außerdem erhielten einige Beschäftigte von Stiftungen dem ARD-Bericht zufolge einen Versorgungszuschlag von bis zu 30 Prozent zur freien Verfügung. Diese seien gezahlt worden, obwohl die Stiftungen die Altersversorgung bereits durch Beiträge an die gesetzliche Renten- und eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung gewährleistet hätten. Der Bundesrechnungshof bewertet diese Zulagen daher als „Gehaltsaufbesserungen“, die nicht zu rechtfertigen seien. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung zahlt nach eigenen Angaben keine Versorgungszuschläge.
Auch die anderen Stiftungen wiesen auf Anfrage von „Report Mainz“ die Kritik zurück. Vorgaben des Besserstellungsverbots und des Bundesinnenministeriums würden eingehalten, hieß es. Tatsächlich kritisiert der Bundesrechnungshof auch das Bundesinnenministerium, das sich in der Vergangenheit Forderungen der Stiftungen zu eigen gemacht habe. Eine eigentlich erforderliche Billigung auch durch das Bundesfinanzministerium sei dagegen nicht erfolgt.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) forderte dringend gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Stiftungen, um Anspruch, Umfang und Kontrolle transparent zu regeln. Außerdem müssten die Parteien im Bundestag die Finanzierung ihrer eigenen Stiftungen öffentlich rechtfertigen, „um dem Eindruck der Selbstbedienung entgegenzutreten“, verlangte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Nach Angaben des Verbands erhielten die Stiftungen 2020 für ihre Arbeit insgesamt fast 550 Millionen Euro vom Bund.